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Experten-Antwort

abschlagsfreie Rente mit 63 jahren bei 45 Versicherungsjahren

von konrad billardus27.05.2014 | 20:09
1203 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe versucht mich im Internet schlau zu machen, leider konnte ich hier auf meine Frage keine Antwort herauslesen. Können Sie mir mitteilen ob ich ab 01.09.2014 die abschlagsfreie beschlossene Rente mit 63 Jahren bei rechtzeitiger Antragstellung erhalten kann. Ich bin am 25.08.1951 geboren, meine 45 Pflichtbeitragsjahre habe ich bereits zum Aug.2011 erfüllt, da ich bereits mit 15 Jahren gearbeitet habe. Allerdings bis ich nach Erfüllen der 45 Pflichtbeitragsjahren; also ab 01.09.2011 im Arbeitslosengeldbezug I und fortlaufend. Ich konnte nur herauslesen, dass wer mit 61 Jahren Arbeitslosengeld I erhält, dann nicht diese Rente ohne Abschlag erhalten kann. Ich hatte aber bereits meine 45 Pflichtbeitragsjahre mit dem 61. Lebensjahr erreicht, kann ich nun trotzdem diese Rente erhalten. Für eine Antwort besten Dank! Konrad

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Konrad Billardus,

da sollte so sein. Trotzdem rate ich Ihnen eine Auskunft- und Beratungsstelle der DRV aufzusuchen, um diese Voraussetzungen nochmal gänzlich anhand ihres Versicherungskontos überprüfen zu lassen.

Dann sind Sie auch auf der sicheren Seiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jonnyam 27.05.2014 | 21:35
Nur die Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn zählt nicht auf die 45 Jahre. Also Arbeitslosigkeit vom SEP 2012 - AUG 2014. Da aber ja schon bis AUG 2012 wohl 45 Pflichtjahre vorhanden sind, steht dem abschlagsfreien Rentenbezug ab SEP 2014 wohl nichts entgegen. Meint jedenfalls Jonny
=//=am 28.05.2014 | 10:07
Meine ich auch. ;-)
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