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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente mit 63 -kann ich mit Job als Haushaltshilfe die 45 Jahre erwerben.

von Opa H.28.01.2014 | 23:08
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3 Antworten

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Bin Baujahr 1954 , mir fehlen 3,5 Jahre (42 Monate )Pflichtversicherung auf 45 Jahre. Ich zahle zur Zeit aber freiwillige RV Beiträge. Zählen zukünftig die freiw. Beiträge als Anrechnungszeiten für die abschlagsfreie Rente mit 63 oder muß ich mir einen Mini-Job im Haushalt suchen (so 100-200 Euro)damit ich pflichtversichert bin.? Kann ich diesen Minijob im Haushalt auch bei meinem Bruder,( Schwester, Mutter,) ausüben, wenn er mich anmeldet Wenn ich die Abgaben zusammenrechne, wäre es sogar billiger als der freiwillige Beitrag derzeit. Danke für die Infos Opa H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Opa H.,

bzgl. der "neuen Rente mit 63" befinden wir uns mitten im gesetzgeberischen Verfahren. Wie die entgültige gesetzliche Regelung aussehen wird, weiß derzeit niemand. Von daher kann ihre Anfrage nicht beantwortet werden.

Tipp:

Um auf der "sicheren" Seite zu sein sollten Sie über eine rentenpflichtige Minijobtätigkeit nachdenken.

Bereits bestehende gesetzliche Regelungen zu 45 Jahren berücksichtigen derzeit keine freiwilligen Beitragsjahre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

oder soam 29.01.2014 | 09:06
Ein Minijob (egal ob gewerblich oder im Privathaushalt - dort auch bei Verwandten) mit Beitragspflicht ist die günstigste Art und Weise, 'Pflichtbeitragszeiten' (vollwertige Monate) zu sammeln, die für alle Wartezeiten und alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von Belang sind!
sandraam 30.01.2014 | 09:06
Nein: Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf zaählen freiwillige Beiträge - wie auch schon bisher - für die Wartezeit von 45 Jahren nicht mit.
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