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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente mit 63 und Altersteilzeit

von PaulaSchlegel12.03.2014 | 11:42
2983 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, folgender Fall: geboren bin ich im August 1954 und habe mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Blockmodell getroffen (aktive Phase: 01.09.2009 bis 31.08.2014; passive Phase: 01.09.2014 bis 31.08.2019). Schwerbehindert bin ich nicht. Die 45 Beitragsjahre, die die Rentenreform für die abschlagsfreie Rente mit 63 vorsieht erfülle ich. Somit könnte ich, wenn die Reform kommen sollte, bereits im Jahr 2017 in Rente gehen. Kann ich weiter auf die alte Absprache bauen oder muss ich jetzt mit 63 den Rentenantrag stellen mit der Folge, dass am Ende auch 2 Beitragsjahre fehlen? Danke und Gruß Paula

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ob es tarifliche Regelungen gibt, die vorschreiben bei der Möglichkeit des ungekürzten Rentenbezuges die ATZ zu verkürzen können Sie nur über Ihren Arbeitgeber oder den Personal-bzw Betriebsrat klären. Von Seiten der Rentenversicherung aus können Sie Ihren Rentenbeginn frei wählen.

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5 Antworten

Schadeam 12.03.2014 | 11:58
Das klären Sie - falls Sie schlafende Hunde wecken wollen - mit Ihrem Arbeitgeber. Die DRV wird Sie nicht zwingen vor 09/2019 in Rente zu gehen. Ich würde "die Klappe halten und zuwarten".
Tadaam 12.03.2014 | 12:24
Ferner können Sie aufgrund Ihres Geburtsjahrganges erst mit 63 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen, d.h. das nachdem neuen Gesetz der Rentenbeginn frühestens der 01.02.2018 sein kann. MfG
sandraam 12.03.2014 | 16:52
63. Lebensjahr vollendet im August 2017 plus 4 Monate ergibt für mich Dezember 2017 und einen Rentenbeginn am 01.01.2018.
W*lfgangam 12.03.2014 | 22:06
Hallo Paula, zum Thema ATZ/ungekürzte Rente/Störfall fangen Sie hier an zu lesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Weitere Info zu diesem Thema: es wird keine Rückforderungen von Arbeitsentgelt (im ÖD) geben. Zwischen dem nachgerechneten Vollzeitentgelt bis Störfall und erhaltenen Leistungen (halbes Brutto + Aufstockungsbetrag) könnte ja auch eine Negativbilanz bei rauskommen. Eine Kollegin, die ATZ fast 2 Jahre früher durch dummerweise beantragten/erhaltenen Schwerbehindertenausweis 'beendet' hat, wird sogar eine Nachzahlung von rd. 40T EUR netto erhalten - die Rente/VBL fällt dagegen um 100 EUR kleiner aus, das ATZ-Entgelt bis zum Ende/hier Regelaltersgrenze wäre natürlich auch höher als Rente/Betriebsrente. In der Summe macht Sie für lange Zeit erstmal ein Plus, Einzelfall, andere werden verlieren. Gruß w. ...bin mir sicher, das Thema wird noch auf 'höherer' Ebene aufgegriffen werden (Gewerkschaft(?), Städtetag(?), PolitikBMAS(?), Arbeitsgericht(!), wenn das Gesetz so wie im Entwurfsmodus unbereinigt durchgewinkt wird.
PaulaSchlegelam 02.04.2014 | 10:18
Danke für die Antworten!
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