Hallo,
ob es tarifliche Regelungen gibt, die vorschreiben bei der Möglichkeit des ungekürzten Rentenbezuges die ATZ zu verkürzen können Sie nur über Ihren Arbeitgeber oder den Personal-bzw Betriebsrat klären. Von Seiten der Rentenversicherung aus können Sie Ihren Rentenbeginn frei wählen.