Mitte 2023 kann ich ohne Abschläge durch die 45-Jahre-Reglung abschlagsfrei in Rente gehen. Meine ATZ läuft einen Monat später aus.[/quote]
Hallo Otto L.,
SEHR ungewöhnlich, hat der AG beim Abschluss des ATZ-Vertrags 'gepennt'/konnte nicht rechnen?
> "Mitte 2023 kann ich ohne Abschläge durch die 45-Jahre-Reglung abschlagsfrei in Rente gehen.
Meine ATZ läuft einen Monat später aus."
Ich unterstelle mal, SIE haben wenigstens den zutreffenden Rentenbeginn richtig ermittelt - nicht nur das Erreichen der 45 Jahre ist maßgebend, sondern auch konkret das Geburtsdatum und demzufolge Rentenbeginn??!
Tja, was würde denn passieren/welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich, wenn Sie pünktlich die Rente beantragen (taktisch erst nach Ende ATZ) und noch 1 Monat Beschäftigung/ATZ läuft… ???
Ich lass' die Frage mal im Raum stehen für die, die hier konkret dazu was sagen können - sind ja genug Azubis dabei, die sich bewähren wollen ;-)
Am passenden Rentenbeginn 1 Monat vor Ende ATZ scheitert es zumindest nicht ...
Gruß
w.[/quote]
Hallo Cheffe,
... genug Azubis dabei ...
eventuell §99 Abs.1 SGB VI