Hallo Hajo Hartmann,
ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere ist gesetzlich ausgeschlossen. Daher sehe ich nur sehr geringe Erfolgsaussichten einer Klage.
Hallo,
Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vorgesehen.
Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist.
Und so ist es hier auch.
Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.
Hallo,
Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vorgesehen.
Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist.
Und so ist es hier auch.
Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.
Hallo,
Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vo
Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht
wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist
Und so ist es hier auch.
Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.
[/quote]
Sie haben vollkommen Recht! Es will aber einfach niemand kapieren, dass Gesetzesänderungen in der gesetzl. RV nur für die Zukunft gelten können (mit gaaanz wenigen Ausnahmen).
Wären jetzt negative Gesetzesänderungen beschlossen worden, gäbe es bestimmt auch Leute, die dagegen klagen wollten.
Wurde das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erteilt (per Gesetz), galt es doch auch nicht rückwirkend. Wurde die StVO geändert - auch nicht rückwirkend.
Aber die Menschheit will halt immer nur das Gute mitnehmen und ist neidisch auf diejenigen, die jetzt von der Gesetzesänderung profitieren. Letzltlich sind es auch nur die Jahrgänge bis 1952. Danach werden die Altersgrenzen ja auch wieder angehoben.
Aber wir Deutschen müssen halt mal wieder jammern..... ;-(
[/quote]
Es kann ja auch Ausnahmen geben.
Kaufe mir bei Lidl eine Bohrmaschine für 40
Euro, stelle aber am nächsten Tag fest, bei
Aldi kostet das gleiche Stück 32,70.
Lidl nimmt das Stück zurück, habe mir durch den Kauf bei Aldi 7,30 EU verdient.
MfG.
Hallo, Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vorges Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist. Und so ist es hier auch. Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben. [/Quote Dies ist eben der Unterschied zur Mütter- rente, will sagen den 2. EP. Er stand doch schon fest, als die 3 EP. für Geburten ab ( nicht nach) 1992 beschlossen wurde. Dieser verspätete Nachklatsch für den 2. EP. wird nunmehr den 3. EP. heraus fordern. Schlechter gestellt werden Sie nicht, vielmehr gelten eben die 3 EP. erst später. Vergleichen Sie doch die Einführung, nunmehr vornehmlich für Privatrenten aber auch für die Meisten Betriebsrenten plötzlich für den Krankenversicherungsbeitrag den Gesamtsatz von 15,5% abführen zu müssen. Für eine Klage ist neben der damit verbun- denen Arbeit das Porto "brotlose Kunst" MfG.Eindeutig THEMA VERFEHLT!
Sie haben vollkommen Recht! Es will aber einfach niemand kapieren, dass Gesetzesänderungen in der gesetzl. RV nur für die Zukunft gelten können (mit gaaanz wenigen Ausnahmen).
Wären jetzt negative Gesetzesänderungen beschlossen worden, gäbe es bestimmt auch Leute, die dagegen klagen wollten.
Wurde das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erteilt (per Gesetz), galt es doch auch nicht rückwirkend. Wurde die StVO geändert - auch nicht rückwirkend.
Aber die Menschheit will halt immer nur das Gute mitnehmen und ist neidisch auf diejenigen, die jetzt von der Gesetzesänderung profitieren. Letzltlich sind es auch nur die Jahrgänge bis 1952. Danach werden die Altersgrenzen ja auch wieder angehoben.
Aber wir Deutschen müssen halt mal wieder jammern..... ;-(
Es kann ja auch Ausnahmen geben. Kaufe mir bei Lidl eine Bohrmaschine für 40 Euro, stelle aber am nächsten Tag fest, bei Aldi kostet das gleiche Stück 32,70. Lidl nimmt das Stück zurück, habe mir durch den Kauf bei Aldi 7,30 EU verdient. MfG.Hallo, Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vo Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist Und so ist es hier auch. Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.Sie haben vollkommen Recht! Es will aber einfach niemand kapieren, dass Gesetzesänderungen in der gesetzl. RV nur für die Zukunft gelten können (mit gaaanz wenigen Ausnahmen). Wären jetzt negative Gesetzesänderungen beschlossen worden, gäbe es bestimmt auch Leute, die dagegen klagen wollten. Wurde das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erteilt (per Gesetz), galt es doch auch nicht rückwirkend. Wurde die StVO geändert - auch nicht rückwirkend. Aber die Menschheit will halt immer nur das Gute mitnehmen und ist neidisch auf diejenigen, die jetzt von der Gesetzesänderung profitieren. Letzltlich sind es auch nur die Jahrgänge bis 1952. Danach werden die Altersgrenzen ja auch wieder angehoben. Aber wir Deutschen müssen halt mal wieder jammern..... ;-(
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