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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente mit 63 - verpasst?

von Hajo Hartmann09.07.2014 | 14:39
2260 Ansichten
10 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Jahrgang 1948, von 1963 - 2011 durchgehend gearbeitet. Mit Abschlag von 7,8% in Rente gegangen. Jetzt möchte ich ab 01.07.2014 diesen Abschlag - notfalls einklagen - ausgezahlt bekommen. Ich sehe nicht ein, das ich schlechter gestellt werde, als jüngere Semester. Hiermit bitte ich Sie um einen Rat. LG Hajo Hartmann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.07.2014 | 15:15

Hallo Hajo Hartmann,

ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere ist gesetzlich ausgeschlossen. Daher sehe ich nur sehr geringe Erfolgsaussichten einer Klage.

9 Antworten

Bartlam 09.07.2014 | 15:06
Hallo, Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vorgesehen. Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist. Und so ist es hier auch. Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.
Fritzam 09.07.2014 | 16:14
Ein guter Rat von mir ist folgender: Genießen Sie Ihre Rente mit Abschlägen und gut ist es. Alles andere bringt nichts! Sie schonen Ihre Nerven und haben keinen Papierkrieg, mit wem auch immer. Aber wenn Sie Zeit und Lust haben dann klagen Sie, das kostet Sie aber nochmal einen Teil Ihrer Rente, bringt aber nix.
Schießl Konradam 09.07.2014 | 16:59
Bartl schrieb

Hallo,

Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vorgesehen.

Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist.

Und so ist es hier auch.

Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.

Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vorges Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist. Und so ist es hier auch. Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben. [/Quote Dies ist eben der Unterschied zur Mütter- rente, will sagen den 2. EP. Er stand doch schon fest, als die 3 EP. für Geburten ab ( nicht nach) 1992 beschlossen wurde. Dieser verspätete Nachklatsch für den 2. EP. wird nunmehr den 3. EP. heraus fordern. Schlechter gestellt werden Sie nicht, vielmehr gelten eben die 3 EP. erst später. Vergleichen Sie doch die Einführung, nunmehr vornehmlich für Privatrenten aber auch für die Meisten Betriebsrenten plötzlich für den Krankenversicherungsbeitrag den Gesamtsatz von 15,5% abführen zu müssen. Für eine Klage ist neben der damit verbun- denen Arbeit das Porto "brotlose Kunst" MfG.
=//=am 09.07.2014 | 17:42
Bartl schrieb

Hallo,

Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vorgesehen.

Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist.

Und so ist es hier auch.

Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.

Sie haben vollkommen Recht! Es will aber einfach niemand kapieren, dass Gesetzesänderungen in der gesetzl. RV nur für die Zukunft gelten können (mit gaaanz wenigen Ausnahmen). Wären jetzt negative Gesetzesänderungen beschlossen worden, gäbe es bestimmt auch Leute, die dagegen klagen wollten. Wurde das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erteilt (per Gesetz), galt es doch auch nicht rückwirkend. Wurde die StVO geändert - auch nicht rückwirkend. Aber die Menschheit will halt immer nur das Gute mitnehmen und ist neidisch auf diejenigen, die jetzt von der Gesetzesänderung profitieren. Letzltlich sind es auch nur die Jahrgänge bis 1952. Danach werden die Altersgrenzen ja auch wieder angehoben. Aber wir Deutschen müssen halt mal wieder jammern..... ;-(
=//=am 09.07.2014 | 17:34
Schießl Konrad schrieb

Hallo,

Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vo

Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht

wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist

Und so ist es hier auch.

Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.

[/quote]

Sie haben vollkommen Recht! Es will aber einfach niemand kapieren, dass Gesetzesänderungen in der gesetzl. RV nur für die Zukunft gelten können (mit gaaanz wenigen Ausnahmen).

Wären jetzt negative Gesetzesänderungen beschlossen worden, gäbe es bestimmt auch Leute, die dagegen klagen wollten.

Wurde das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erteilt (per Gesetz), galt es doch auch nicht rückwirkend. Wurde die StVO geändert - auch nicht rückwirkend.

Aber die Menschheit will halt immer nur das Gute mitnehmen und ist neidisch auf diejenigen, die jetzt von der Gesetzesänderung profitieren. Letzltlich sind es auch nur die Jahrgänge bis 1952. Danach werden die Altersgrenzen ja auch wieder angehoben.

Aber wir Deutschen müssen halt mal wieder jammern..... ;-(

[/quote]

Es kann ja auch Ausnahmen geben.

Kaufe mir bei Lidl eine Bohrmaschine für 40

Euro, stelle aber am nächsten Tag fest, bei

Aldi kostet das gleiche Stück 32,70.

Lidl nimmt das Stück zurück, habe mir durch den Kauf bei Aldi 7,30 EU verdient.

MfG.

Hallo, Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vorges Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist. Und so ist es hier auch. Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben. [/Quote Dies ist eben der Unterschied zur Mütter- rente, will sagen den 2. EP. Er stand doch schon fest, als die 3 EP. für Geburten ab ( nicht nach) 1992 beschlossen wurde. Dieser verspätete Nachklatsch für den 2. EP. wird nunmehr den 3. EP. heraus fordern. Schlechter gestellt werden Sie nicht, vielmehr gelten eben die 3 EP. erst später. Vergleichen Sie doch die Einführung, nunmehr vornehmlich für Privatrenten aber auch für die Meisten Betriebsrenten plötzlich für den Krankenversicherungsbeitrag den Gesamtsatz von 15,5% abführen zu müssen. Für eine Klage ist neben der damit verbun- denen Arbeit das Porto "brotlose Kunst" MfG.
Eindeutig THEMA VERFEHLT!
Poetam 10.07.2014 | 07:36
Hallo Hajo, ich habe vor kurzem eine echt interessante Erfahrung gemacht... Eine Frau mit Kind beschwerte sich bei einer "Oma", sie stünde mit ihrem Auto auf einem Mutter Kind Parkplatz. daraufhin sagte die "Oma", na und, ich kann schlecht Laufen und früher gab es "solche Parkplätze" auch nicht. Wir mussten mit unseren drei Kinder quer durchs "Parkhaus" laufen! So! Die Mutter mit Kind war natürlich etwas verstört. Hat sie doch mit so einer Reaktion nicht gerechnet! Aber, da sie nicht unhöflich sein wollte, erklärte sie der Oma Folgendes... Wissen sie, ich verstehe sie ja. Dennoch sollten sie sich eigentlich für uns junge Mütter freuen, dass es endlich eine "Änderung" gibt und wir eben ein wenig die Vorteile heutzutage genießen können. Wenns es auch nur der eines Parkplatzes ist. Es wurde einfach festgestellt, dass es für die "Mütter" besser ist, näher am "Geschehen" zu Parken. Schon allein aus Sicherheitsgründen. Daraufhin meckerte die Oma zwar weiter, hat ihr Autole aber letztendlich tatsächlich umgeparkt. Uns was sagt uns diese Anekdote in Bezug auf die Geschichte vom Hajo? Gönne dem Anderen nicht die Butter auf'm Brot, wenn du nicht auch "Abbeißen" darfst. In diesem Sinne wünsche ich allen einen nachdenklichen Tag. Euer Poet
Jonnyam 10.07.2014 | 08:31
Hallo Poet, Bitte weiterhin so tolle Beiträge. Und dann bei Nahles nachfragen, ob sie noch eine freie Stelle für dich hat. Ich bin sicher, du hättest viel zu tun. Meint jedenfalls Jonny
Schießl Konradam 11.07.2014 | 15:46
=//= schrieb

Sie haben vollkommen Recht! Es will aber einfach niemand kapieren, dass Gesetzesänderungen in der gesetzl. RV nur für die Zukunft gelten können (mit gaaanz wenigen Ausnahmen).

Wären jetzt negative Gesetzesänderungen beschlossen worden, gäbe es bestimmt auch Leute, die dagegen klagen wollten.

Wurde das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erteilt (per Gesetz), galt es doch auch nicht rückwirkend. Wurde die StVO geändert - auch nicht rückwirkend.

Aber die Menschheit will halt immer nur das Gute mitnehmen und ist neidisch auf diejenigen, die jetzt von der Gesetzesänderung profitieren. Letzltlich sind es auch nur die Jahrgänge bis 1952. Danach werden die Altersgrenzen ja auch wieder angehoben.

Aber wir Deutschen müssen halt mal wieder jammern..... ;-(

Hallo, Sie haben damals bei Rentenbeginn den Abschlag gewusst und diesen auch akzeptiert. Die Umwandlung ab 01.07.2014 in eine abschlagsfreie Rente ist nicht vo Als Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto für einen bestimmten Preis. Zwei Jahre später kommt ein neueres, viel besseres Modell raus, das auch noch billiger ist. Da können sie auch nicht zum Autohersteller sagen ich möchte jetzt stattdessen das Neuere haben, weil ich ja beim Kauf nicht wissen konnte, dass das Neuere besser und billiger ist Und so ist es hier auch. Klagen bzw. einen Überprüfungsantrag beim Rentenversicherungsträger stellen steht Ihnen natürlich frei. Erfolg werden Sie dabei jedoch nicht haben.
Sie haben vollkommen Recht! Es will aber einfach niemand kapieren, dass Gesetzesänderungen in der gesetzl. RV nur für die Zukunft gelten können (mit gaaanz wenigen Ausnahmen). Wären jetzt negative Gesetzesänderungen beschlossen worden, gäbe es bestimmt auch Leute, die dagegen klagen wollten. Wurde das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erteilt (per Gesetz), galt es doch auch nicht rückwirkend. Wurde die StVO geändert - auch nicht rückwirkend. Aber die Menschheit will halt immer nur das Gute mitnehmen und ist neidisch auf diejenigen, die jetzt von der Gesetzesänderung profitieren. Letzltlich sind es auch nur die Jahrgänge bis 1952. Danach werden die Altersgrenzen ja auch wieder angehoben. Aber wir Deutschen müssen halt mal wieder jammern..... ;-(
Es kann ja auch Ausnahmen geben. Kaufe mir bei Lidl eine Bohrmaschine für 40 Euro, stelle aber am nächsten Tag fest, bei Aldi kostet das gleiche Stück 32,70. Lidl nimmt das Stück zurück, habe mir durch den Kauf bei Aldi 7,30 EU verdient. MfG.
W*lfgangam 11.07.2014 | 16:31
> Es kann ja auch Ausnahmen geben. Kaufe mir bei Lidl eine Bohrmaschine für 40 Euro, stelle aber am nächsten Tag fest, bei Aldi kostet das gleiche Stück 32,70. Lidl nimmt das Stück zurück, habe mir durch den Kauf bei Aldi 7,30 EU verdient. ...das ist schlichtweg eine Kulanzentscheidung (um Kunden zu binden). Bei Online-Geschäften haben Sie sogar eine echte verlängerte Rückgabefrist. In der DRV haben Sie sogar eine gesetzlich garantierte Rückgabefrist: 1 Monat ...versuchen Sie mal bei Lidl den Lochmacher nach einem Monat ohne Grund zurückzugeben, Sie kriegen nicht mal 'n Stück Brot im Austausch dafür. Gruß w.
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