Ab dem 65. Lebensjahr ( auf Wunsch auch später ) hat Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge, wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat.
Hierbei ist zu beachten, dass freiwillige Beiträge, Beiträge aus Arbeitslosenzeiten sowie des Versorgungsausgleiches, bzw. Rentensplittings sowie alle beitragslosen Zeiten, wie z.B. Anrechnungszeiten wie die Schulausbildung nicht zu den 45 Versicherungsjahren dazu zählen.
Die Regelaltersrente dagegen kann tatsächlich für die Geburtsjahrgänge 1960 erst ab dem Alter von 66 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei bezogen werden.
Wichtig ist auch, dass zuvor keine andere Rente mit Abschlägen gezahlt worden ist, denn die Abschläge der zuerst bezogenen Rente ( auch einer Erwerbsminderungsrente ) verbleiben für die gesamte Rentenbezugsdauer.
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