Hallo Franz,
wenn Sie einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben, sind freiwillige Beiträge nicht möglich. Wer pflichtversichert ist, darf keine freiwilligen Beiträge zahlen.
Wenn Sie für 18 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, werden freiwillige Beiträge auch bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet. Sonderregelungen gelten jedoch, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn gleichzeitig arbeitslos sind.