Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Franz,
wenn Sie einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben, sind freiwillige Beiträge nicht möglich. Wer pflichtversichert ist, darf keine freiwilligen Beiträge zahlen.
Wenn Sie für 18 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, werden freiwillige Beiträge auch bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet. Sonderregelungen gelten jedoch, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn gleichzeitig arbeitslos sind.
Ich lese hier in der Eingangsfrage immer: bereits gezahlt 38 Jahre....Ein Beitragszahlender wird im Alter von 55½ Jahren arbeitslos. Bis zu diesem Zeitpunkt werden 38 Pflichtbeitragsjahre gezählt.Wenn bereits 18 Jahre voll sind, bräuchten doch nur noch 27 Jahre (freiwillige Versicherung) bis zu den erforderlichen 45 Jahren aufgefüllt werden.
Da es eben in der Eingangsfrage genannt wurde und von den Experten erläutert wurde, fehlt mir der Mehrwert durch Ihre Rechenbeispiel, insbesondere da ein 55 jähriger in 7 Jahren das notwendige Eintrittsalter für diese Rentenart noch nicht erreicht hat. Wie immer, es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen. Nix für ungut.Wenn bereits 18 Jahre voll sind, bräuchten doch nur noch 27 Jahre (freiwillige Versicherung) bis zu den erforderlichen 45 Jahren aufgefüllt werden.Ich lese hier in der Eingangsfrage immer: bereits gezahlt 38 Jahre....
Nun ja der Mehrwert wäre, sich ein zusätzliches Jahr freiwillige Zahlungen zu sparen und einfach zu warten bis man 65 ist, da die 45 Jahre ja bereits voll sind. Vielleicht möchte der Fragesteller ja nicht bis zum 65 Lj einzahlen wenn er es nicht muss? Nur Mal so fiktiv gedacht. Aber nichts für ungut ;-)Da es eben in der Eingangsfrage genannt wurde und von den Experten erläutert wurde, fehlt mir der Mehrwert durch Ihre Rechenbeispiel, insbesondere da ein 55 jähriger in 7 Jahren das notwendige Eintrittsalter für diese Rentenart noch nicht erreicht hat. Wie immer, es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen. Nix für ungut.Ich lese hier in der Eingangsfrage immer: bereits gezahlt 38 Jahre....Ein Beitragszahlender wird im Alter von 55½ Jahren arbeitslos. Bis zu diesem Zeitpunkt werden 38 Pflichtbeitragsjahre gezählt.Wenn bereits 18 Jahre voll sind, bräuchten doch nur noch 27 Jahre (freiwillige Versicherung) bis zu den erforderlichen 45 Jahren aufgefüllt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.