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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente mit 65 für besonders langjährig Versicherte

von Franz09.03.2021 | 13:36
111 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, zu dem Artikel https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/fuer-besonders-langja… habe ich noch ein paar Fragen. In dem Artikel wird angegeben, dass ein versicherungspflichtiger Minijob als vollwertige Versicherungszeit gilt und dementsprechend zum Anspruch auf die abschlagsfreie Rente verhelfen kann – vorausgesetzt, dass die Versicherungspflicht des Jobs nicht abgewählt wird. --> Sind in diesem Fall zusätzliche freiwillige Beiträge in die RV möglich? Eine Zweite Frage ergibt sich aus dem Passus: "Zeiten mit freiwilliger Beitragszahlung zählen ebenfalls meist mit, wenn die Rentenversicherung die Feststellung trifft, ob die 45-jährige Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt ist." - Vorausgesetzt, man ist nicht gleichzeitig Arbeitslos gemeldet, wenn ich das richtig verstehe. Dann sollte folgender hypothetischer Fall möglich sein, oder? Ein Beitragszahlender wird im Alter von 55½ Jahren arbeitslos. Bis zu diesem Zeitpunkt werden 38 Pflichtbeitragsjahre gezählt. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld 1 über 18 Monate wird voll angerechnet. Anschließend entscheidet sich der Beitragszahlende 8 Jahre lang, bis zum 65. Geburtstag, freiwillige Beiträge zu leisten um anschließend im Alter von 65 Jahren beitragsfrei in Rente gehen zu dürfen. Danke schon mal für die Antworten. Gruß Franz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz,

wenn Sie einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben, sind freiwillige Beiträge nicht möglich. Wer pflichtversichert ist, darf keine freiwilligen Beiträge zahlen.

Wenn Sie für 18 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, werden freiwillige Beiträge auch bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet. Sonderregelungen gelten jedoch, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn gleichzeitig arbeitslos sind.

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9 Antworten

John-Doeam 09.03.2021 | 17:07
Wenn bereits 18 Jahre voll sind, bräuchten doch nur noch 27 Jahre (freiwillige Versicherung) bis zu den erforderlichen 45 Jahren aufgefüllt werden.
Wiedennnunam 09.03.2021 | 17:03
Wenn bereits 38 Jahre voll sind, bräuchten doch nur noch 7 Jahre (freiwillige Versicherung) bis zu den erforderlichen 45 Jahren aufgefüllt werden.
W°lfgangam 09.03.2021 | 22:10
Hallo Franz, 1. Frage ist, ob es überhaupt Sinn macht, sich nur über Minijob/ggf. freiwillige Beiträge in die 45 Jahre zu 'retten' ...um DANN erst SPÄTER die Altersrente ohne Abschlag erhalten zu wollen. Verzicht auf Rente ab 63 /dafür sogar noch Vorleistungen = finanzielle, hier freiwillige Beiträge ...rechnet sich erst, wenn Sie Asche/in der Urne sind ;-) Gruß w. PS: TIPP, einfach mal Blatt Papier nehmen und 'Rentenverzicht' ab 63 ./. späterem Rentenbeginn + zusätzlichem Beitrag + Erhöhungsbetrag (abschlagsfreie Rente) gegenrechnen ...kann in D doch nicht so schwierig sein, den gelernten 'Dreisatz' aus der Volksschule mathematisch selbst anzuwenden (*hüstel, Waldorfschule klammer ich hier mal aus) ;-))
Wiedennnunam 10.03.2021 | 09:27
Ein Beitragszahlender wird im Alter von 55½ Jahren arbeitslos. Bis zu diesem Zeitpunkt werden 38 Pflichtbeitragsjahre gezählt.
Wenn bereits 18 Jahre voll sind, bräuchten doch nur noch 27 Jahre (freiwillige Versicherung) bis zu den erforderlichen 45 Jahren aufgefüllt werden.
Ich lese hier in der Eingangsfrage immer: bereits gezahlt 38 Jahre....
John-Doeam 10.03.2021 | 11:32
Zitat von Wiedennnun anzeigen
Wenn bereits 18 Jahre voll sind, bräuchten doch nur noch 27 Jahre (freiwillige Versicherung) bis zu den erforderlichen 45 Jahren aufgefüllt werden.
Ich lese hier in der Eingangsfrage immer: bereits gezahlt 38 Jahre....
Da es eben in der Eingangsfrage genannt wurde und von den Experten erläutert wurde, fehlt mir der Mehrwert durch Ihre Rechenbeispiel, insbesondere da ein 55 jähriger in 7 Jahren das notwendige Eintrittsalter für diese Rentenart noch nicht erreicht hat. Wie immer, es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen. Nix für ungut.
Ballufam 10.03.2021 | 22:01
Hallo Franz, Man kann nur ENTWEDER einen Minijob inkl. Beiträge zur RV annehmen ODER freiwillige Beiträge außerhalb einer Pflichtversicherung einzahlen. Ein weiterer Vorteil von beiden Varianten ist das Recht auf eine evtl. EMR zu erhalten. Gruß Balluf
Wiedennnunam 10.03.2021 | 23:22
Zitat von John-Doe anzeigen
Ein Beitragszahlender wird im Alter von 55½ Jahren arbeitslos. Bis zu diesem Zeitpunkt werden 38 Pflichtbeitragsjahre gezählt.
Wenn bereits 18 Jahre voll sind, bräuchten doch nur noch 27 Jahre (freiwillige Versicherung) bis zu den erforderlichen 45 Jahren aufgefüllt werden.
Ich lese hier in der Eingangsfrage immer: bereits gezahlt 38 Jahre....
Da es eben in der Eingangsfrage genannt wurde und von den Experten erläutert wurde, fehlt mir der Mehrwert durch Ihre Rechenbeispiel, insbesondere da ein 55 jähriger in 7 Jahren das notwendige Eintrittsalter für diese Rentenart noch nicht erreicht hat. Wie immer, es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen. Nix für ungut.
Nun ja der Mehrwert wäre, sich ein zusätzliches Jahr freiwillige Zahlungen zu sparen und einfach zu warten bis man 65 ist, da die 45 Jahre ja bereits voll sind. Vielleicht möchte der Fragesteller ja nicht bis zum 65 Lj einzahlen wenn er es nicht muss? Nur Mal so fiktiv gedacht. Aber nichts für ungut ;-)
Waldiam 11.03.2021 | 10:22
Zitat von W°lfgang anzeigen
Als Waldorfschüler würde ich ein Beispiel für einen am 1.1.64 Geborenen mit einer Rente von 1600 € ab JAN 2027 aus 45 Jahren sowie 14,4 % Abschlägen (=1369,60 € brutto vor Abzug von KV und Pflegebeiträgen) wie folgt rechnen: Rentenertrag bis Monat vor Regelaltersrentenbeginn JAN 2027 – DEZ 2030 = 48 * 1369,60 € = 65740,80 €. Ohne jegliche weiteren Beiträge würde die abschlagsfreie Altersrente ab JAN 2029 ebenfalls 1600 € betragen, das wäre dann bis DEZ 2030 ein Rentenertrag von 38400 €. Immerhin noch ein Vorteil der Rente mit Abschlägen von 27340,80 €. Dieser wird allerdings durch eine ab Regelaltersgrenze monatlich um 230,40 € niedrigere Rente nach knapp 119 Monaten aufgezehrt. Mit anderen Worten: Der Vorteil kippt im Alter von 76 Jahren und 11 Monaten in einen dauerhaften Nachteil. Um das Kippalter mit weiteren Beitragszeiten - vielleicht sogar in unterschiedlicher Höhe - über DEZ 2026 hinaus zu errechnen, braucht man wahrscheinlich doch den erwähnten Dreisatz aus der Volksschule, den Wolfgang sicherlich noch etwas detaillierter erläutert. Kann doch nicht so schwierig sein, oder?
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