Hallo P. Schewe,
die Hinzuverdienstgrenzen sind bis zum Erreichen der jeweils maßgebenden Regelaltersgrenze zu beachten.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist (bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze) auch eine vorgezogene Altersrente. Vorgezogen heißt in diesem Zusammenhang, dass die Rente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet wird.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente würde zusätzlich Rentenabschläge (0,3 % pro Monat) verursachen. Diese wäre aber auch eine vorgezogene Altersrente.
Mit freundlichen Grüßen