Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abschlagsfreien Rente mit 63 mit 45 Beitragsjahren

von Waldo09.05.2014 | 16:31
1630 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Die GroKo will jetzt die „volle Rente“ ohne Abschläge nach 63 Jahren einführen. So viel ich weiß gilt das nur für die Geburtsjahrgänge bis 1952. Meine Frage: Was ist den mit denen die in den letzten zwei Jahren mit 65 Jahren plus (x) Monate in die Rente verabschiedet wurden. Diejenigen die wirklich 50 Jahre und mehr gearbeitet haben? Bekommen die jetzt etwa dafür einen Bonus weil sie länger gearbeitet haben als es hätte sein müsste? Darüber finde ich nichts und es ist auch nirgends etwas darüber zu lesen. Danke für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung läuft inzwischen ein Gesetzgebungsverfahren. Solange die neuen Vorschriften vom Gesetzgeber noch nicht verabschiedet wurden, können wir nur erläuternde Aussagen zu den beabsichtigten Neuregelungen machen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Regulärer Eintritt in das Rentenalter ist wie bisher auch, der Rentenbeginn der Regelaltersrente (65 Jahre plus X je nach Geburtsjahrgang). Bei allen anderen Altersrenten handelt es sich um sogenannte vorgezogene Altersrenten. Auch bisher gibt es keinen Bonus dafür, dass eine vorgezogene Altersrente nicht in Anspruch genommen wurde. Einen solchen Bonus wird es daher, wie von den anderen Forumteilnehmern bereits festgestellt, auch auf Grund der vorgesehenen Neuregelungen ab 01.07.2014 wohl nicht geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

GroKoam 09.05.2014 | 16:34
Für jeden Monat jenseits der 63 bekommen die einen Bonus von 10.000 Lire bar auf die Kralle.
Lissyam 09.05.2014 | 16:55
In Deutschland gibt es immer einen Stichtag, wenn jemand bis 65 J.arbeitet hat er ja auch 2J. mehr Anspruch,ca. 60 Euro mehr Rente. Ich bin mit 58 J. im Ruhestand, das Leben ist zu kurz um länger zu arbeiten. Jetzt holen sie schon die 65-70 J.alten Rentner zurück ans Band.
ChrisBam 09.05.2014 | 18:21
Hallo, nein, eine Bonuszahlung wird es für frühere Geburtsjahrgänge nicht geben. Der Aussage von Lissy bzgl. der Stichtagsregelung stimme ich zu. Wird die "Rente ab 63" so verabschiedet, wie sie geplant wird, wäre der erste Jahrgang, der davon profitiert, der Jahrgang 1951. Auch der Geburtsjahrgang 1952 könnte diese Rente abschlagsfrei mit 63 in Anspruch nehmen, danach erfolgt eine Anhebung je nach Geburtsjahrgang.
MBam 09.05.2014 | 22:18
So ganz ist die Antwort von ChrisB nicht richtig. Die ersten, die die Rente 45/63 nutzen können, sind die vom Jahrgang 1949, allerdings dann je nach Geburtsmonat nur einen Teil der kompletten Zeit. Aber das ist ja auch schon was, denn so kurz vor 65 ist jeder Monat, den man abschlagsfrei früher in Rente gehen kann, wertvoll. Leider können sich da Tarifverträge o.ä. evtl. als kontraproduktiv herausstellen, denn wer so lange arbeitet hat evtl. eine so lange Kündigungszeit nach BGB § 622 Abs. 3 (z. B. bis zu einem halben Jahr), daß es dann evtl. mit einer vorzeitigen Rente nichts wird. Die deswegen beim Bundestag am 21.04.2014 eingereichte Petition wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, dann wird es hier im Forum einen neuen Beitrag von mir dazu geben. Momentan heißt es abwarten, vielleicht reagiert man in der Regierung doch schon vorher auf diese Situation. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes sollte niemand vorschnell eine Kündigung einreichen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026