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Experten-Antwort

Abschläge bei früherer Rente

von Hartmut30.05.2024 | 08:55
423 Ansichten
6 Antworten
Hallo zusammen, ich bin 59 und habe nächstes Jahr meine 45 Versicherungsjahre voll. Das bedeutet ja, dass ich mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann. Wenn ich jetzt schon mit 63 in Rente gehe, werden dann die 0,3% Abschläge pro Monat bis 65 oder bis 67 hochgerechnet? Vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Hartmut

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2024 | 09:52

Hallo Hartmut,

 

für die Altersrente für langjährig Versicherte hat die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren keine Bedeutung.

Deshalb ergeben sich 14,4 % Abschlag aus 48 Kalendermonaten der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters. 

Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Oh Mannam 30.05.2024 | 08:58
Schauen Sie doch einfach unter „Altersrente für langjährig Versicherte“ in Ihre Rentenauskunft. Dort steht doch, dass die Abschläge dann bis 67 Jahren hochgerechnet werden.
Bürgermeisteram 30.05.2024 | 09:18
Lesen bildet, oder lassen Sie sich es vorlesen.
Klarer Fallam 30.05.2024 | 09:21
Natürlich bis zum Alter von 67. Es würden dann also in Ihrem Fall 14,4 Prozent Abschlag anfallen bei einem Rentenbeginn mit 63 für die "Rente für langjährig Versicherte". Die "Rente für BESONDERS langjährig Versicherte" gibt es frühestens 2 Jahre vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze und eben nicht vorgezoogen mit Abschlägen.
Rechneram 30.05.2024 | 11:47
Man muß bei den Abschlägen bedenken, dass diese auf die Rente anfallen. Die Leute gucken immer, da hat man 1000 Euro Rente, davon 14,4% Abschlag, werden mir also lebenslang 144 Euro im Monat abgezogen. Das ist aber falsch. Sie erhalten die 14,4% Abschlag auf Ihre Rente, wenn die sich um 5%erhöht, sind die 14,4%davon schon wieder mehr als nur 144 Euro.
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