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Experten-Antwort

Abschläge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente für langjährig Versicherte

von Anja07.11.2024 | 17:01
280 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige mit 63 Jahren in Rente zu gehen ( vorzeitige Rente für langjährig Versicherte ) und habe auch die Voraussetzungen dafür erfüllt. Auch eine entsprechende Berechnung der Deutschen Rentenversicherung Bund habe ich schon mit der Summe möglicher Ausgleichszahlungen. Ich habe auch schon seit 2020 mehrmalig entsprechende Einzahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung getätigt. Nun höre ich immer wieder Aussagen von besonders klugen Politikern ( Herr Merz , CDU ) oder sogenannten Wirtschaftsweisen, man müsse diese Abschläge erhöhen, damit diese Rentenform unattraktiv wird und die Älteren in unserer Gesellschaft die Wirtschaft am laufen halten. Meine Abschläge betragen derzeit 13,8 %. Ich bin Jahrgang 1963. Nun meine Frage: Sind diese Abschläge wenn man so einen Antrag gestellt hat und auch einen Bescheid darüber von der Rentenversicherung erhalten hat festgeschrieben oder kann es passieren, wenn eine neue zukünftige Regierung die Rentenpläne ändert, dass ich mit noch Abschlägen rechnen muss. Oder gilt so eine Änderung erst ab dem Jahrgang 1965 oder für nach der Gesetzesänderung gestellte Anträge. Mit freundlichen Grüßen Anja

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2024 | 17:07

Hallo Anja,

 

den Beiträgen von KSC und Ultra können wir nichts hinzufügen. Es gibt zu solchen Ideen bislang keine Gesetzesentwürfe.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Locker bleibenam 07.11.2024 | 17:10
Mit Jahrgang 1963 werden Sie eventuelle Rentenänderungen sehr, sehr wahrscheinlich nicht mehr negativ treffen, zumindest was das Renteneintrittsalter und die Höhe von Abschlägen betrifft. Und Merz wird ohne SPD oder Grüne wohl nicht regieren können, außer er geht doch noch einen Pakt mit den blaubraunen Faschisten ein.
KSCam 07.11.2024 | 17:12
Sie werden - wie wir anderen auch - geduldig abwarten müssen, welche Gesetze vielleicht kommen und ab wann die dann für wen gelten. Es macht doch absolut keinen Sinn darüber zu spekulieren und Vermutungen zu äußern. Persönlich rechne ich nicht mit dass sich für den Jahrgang 63 noch etwas grundsätzlich verschlechtert, aber auch das hilft Ihnen im Ernstfall nichts. Weder Sie noch mich wird Hubertus Heil oder sen Nachfolger Unrat fragen, wenn er Gesetze ändert.
Ultraam 07.11.2024 | 17:16
Entscheidend ist die gültige Rechtslage zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Wenn sich die Politik bis dahin etwas Neues einfallen lässt, dann ist das so. Aber die eingezahlten Beiträge und der daraus resultierende Ausgleich der Rentenminderung bleiben wie sie sind. Was passieren kann ist - bezogen auf Ihre Fragestellung - dass im Falle von durch Gesetzesänderung entstehende HÖHERE Abschläge dann nicht ausgeglichen sind (es sei denn Sie zahlen nach - sofern es sowas dann noch gibt). Also abwarten und Tee oder ein Getränk Ihrer Wahl konsumieren. Die Geschichte hat gezeigt, dass Rechtsänderungen dieser Art immer mit Übergangsvorschriften und Vertrauensschutzregelungen verbunden waren. Rentennahe Jahrgänge wurden immer geschont. Ich sehe keinen Grund, warum es - falls es überhaupt dazu kommt - dieses Mal anders sein sollte.
Du meine Güteam 07.11.2024 | 18:12
Sie sollten sich bei der nächsten Bundestagswahl gut überlegen, welcher Partei Sie Ihre Stimme geben. Ich sehe da große Unterschiede.
Rentneram 07.11.2024 | 21:47
Durch die Vertrauensschutzregelung wird der Jahrgang 63 wohl nicht betroffen sein, sollte es zu nachteiligen Änderungen kommen. Sicher ist das natürlich nicht, allerdings eher unwahrscheinlich
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