Hallo Katrin,
in der Berechnung des Betrags für die volle Rente wegen Erwerbsminderung auf Ihrer Rentenauskunft/ Renteninformation sind bereits die Abschläge enthalten, die zum Zeitpunkt der Auskunft gelten würden. Diese müssen Sie nicht zusätzlich berücksichtigen.
Ansonsten ist die Rente grundsätzlich krankenversicherungs- und steuerpflichtiges Einkommen. Hier kann es zu Unterschieden kommen, je nachdem, ob Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert werden oder ob Sie privat krankenversichert sind. Wenn Sie in die Pflichtversicherung als Rentner/ in (KvdR) gesetzliche Krankenversichert werden, wird Ihr Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag direkt einbehalten (7,3 % halber allgemeiner Krankenversicherungsbeitrag, 3,6 % Pflegeversicherungsbeitrag, kassenindividueller Zusatzbeitrag, ggf. Kinderlosenzuschlag bei der Pflegeversicherung). Wenn Sie freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenkasse versichert werden, können Sie einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen (7,3 % halber allgemeiner Krankenversicherungsbeitrag, 1,45 % halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag; begrenzt auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Versicherungsbeitrags).
Wie Sie Ihre Rente versteuern müssen, müssen Sie über die Steuererklärung selbst mit dem Finanzamt abwickeln. Die Steuern werden nicht von der Rente direkt abgeführt. Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Finanzbehörde oder erkundigen Sie sich im Rahmen einer Steuerberatung.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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