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Experten-Antwort

Abschläge EM Rente

von Julie11.12.2025 | 15:16
311 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich finde mich mit den Informationen aus dem Internet nicht zurecht. Es geht um Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente, von 10,8% aber ich verstehe nur Bahnhof. Was ich habe ist eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Da steht "Rente wegen voller Erwerbsminderung" Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von: 966,72 Euro. Ich möchte fragen ob das der Betrag der Bruttorente ist, den ich tatsächlich bekommen würde und ob da schon alles reingerechnet wurde was reinzurechnen ist wie Abschläge etc? Wenn ja, dann könnte ich die vielen Infos, die mich ziemlich verunsichern, abhaken und hätte die Zahl und fertig. HerzlicheGrüße Julie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2025 | 16:14

Hallo Jule, 

es handelt ich um die Bruttorente, wovon Kranken-und Pflegeversicherung abgezogen wird. Die Abschläge sind schon mit in die Bruttosumme eingeflossen. 

5 Antworten

Du meine Güteam 11.12.2025 | 15:21
Das steht doch alles in der Renteninformation drin. Logischerweise ist der Betrag ohne Abschläge und ohne Abzug zu Kranken- und Pflegeversicherung gerechnet. Ggf. fällt auch noch Steuer an. Der Nettobetrag wird folglich erheblich niedriger sein.
Baxam 11.12.2025 | 15:30
Das wäre die Bruttorente, davon ziehen Sie noch ca. 12% für Kranken-und Pflegeversicherung ab, dann haben Sie den ungefähren Zahlbetrag. Die Abschläge sind schon mit in die Bruttosumme eingeflossen.
Bruttorente , Abschlag, Zahlbetrag und Steuernam 11.12.2025 | 15:31
Dei Zahl, die dort genannt wird in der Renteninformation ist die Bruttorente abzüglich des anzuwendenden Abschlags (in der Regel 10,8 Prozent, wenn man noch jünger als ca. 62 Jahre alt ist bei Rentenbeginn). Wenn die Brutto-EM-Rente also ohne Abschlag zum Beispiel 1.000 Euro beträgt, steht in der Renteninformation bei 10, 8 Prozent Abschlag der Betrag 892 Euro. Das ist dann aber nicht der monatliche Zahlbetrag, denn von diesen 892 Euro werden dann noch bei gesetzlich versicherten Rentner der halbe Krankenkassenbeitrag und der volle Pflegebeitrag abgezogen. Das sind zusammen rund 12,5 Prozent. Als monatlichen Zahlbetrag auf dem Konto landen dann also in diesem Beispiel 780,50 Euro. Mit der jährlichen Einkommensteuererklärung fallen dann eventuell noch Steuern auf die Rente an, wenn das "zu versteuernde Einkommen" über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt.
Mal wieder falscham 11.12.2025 | 15:33
Du meine Güte schrieb

Das steht doch alles in der Renteninformation drin. Logischerweise ist der Betrag ohne Abschläge und ohne Abzug zu Kranken- und Pflegeversicherung gerechnet. Ggf. fällt auch noch Steuer an. Der Nettobetrag wird folglich erheblich niedriger sein.

Nein, im genannten Betrag für die Erwerbsminderungsrente wurde der anzuwendenden Abschlag bereits abgezogen. Aber schon klar, Sie haben ja von nichts 'ne Ahnung, was Sie hier immer wieder beweisen.
Falscham 11.12.2025 | 22:27
Du meine Güte schrieb

Das steht doch alles in der Renteninformation drin. Logischerweise ist der Betrag ohne Abschläge und ohne Abzug zu Kranken- und Pflegeversicherung gerechnet. Ggf. fällt auch noch Steuer an. Der Nettobetrag wird folglich erheblich niedriger sein.

Klar ist das schon mit Abschläge. Vielleicht einfach mal die Experten - Antwort lesen. Die 10,8 % Abschlag sind immer bereits in dem Bruttobetrag enthalten.
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