Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Abschluss- und Vertriebskosten Riester-Kündigung

von Sheva06.03.2016 | 13:05
2531 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich bin 33 Jahre alt, wohne in Niedersachen und verdiene aktuell 4650,- € brutto im Monat, meine Ehefrau 3300,- €. Wir haben derzeit (noch) keine Kinder. Wir wohnen in einem Haus, dass allerdings erst in 24 Jahre abbezahlt sein wird. Meine Fragen bezieht sich auf meinen "wilden" Vorsorgemix: Die jährlich Information zu meiner Riester-Rente bei der Allianz zeigt mir jedes Jahr wieder auf, dass die Abschluss, Betriebs und Verwaltungskosten meine Zulagen fast überkompensierten. Ich zahle in die Riester-Rente auch nur 68,- € pro Monat, meine Frau erheblich mehr. Meine Frage: Neben der Einbehaltung der staatlichen Zulagen - mit wievielen weiteren Abzügen muss man seitens der Allianz rechnen ? Der Vertrag läuft jetzt schon ca. 7 Jahre und das Kapital beträgt "nur" 5.100 €. Würde ich bei Kündigung überhaupt Geld rausbekommen ? Neben der genannten Riester-Rente zahle ich monatlich knapp 200,- € (dynamisch) in eine Rentenversicherung der Karlsruher (2004 abgeschlossen) sowie 52,- € (fix) in eine 2001 abgeschlossene fondsgebundene Rentenversicherung der Aachen Münchener. Darüberhinaus zahle ich 100,- € in eine Betriebsrente (Rentenversicherung Allianz). Meine Frau besitzt zwei Betriebsrenten, eine durch den Arbeitgeber gezahlt (100,- €) sowie eine eigens weitergeführte in Höhe von 100,- €. Darüberhinaus zahlt Sie monatlich 140,- € in eine Riester-Rente der Allianz. Die Frage dazu: Wenn ich mich auf die später steuerfreie, dynamische Karlsruher Rentenversicherung aus dem Jahre 2004 konzentriere und die jährliche 5 % Anpassung mitmache und daneben meine Betriebsrente sowie die Aachen Münchener beibehalte - könnte das ganz grob gesprochen ausreichend sein im Alter oder begehe ich einen großen Fehler, wenn ich Riester nicht weiterführe ? Mir ist klar, dass die Angaben sehr grob sind, am Wichtigsten wäre zunächst eine Aussage zu den "Stornokosten" der Riester-Rente. Vielen Dank.

13 Antworten

Nahlaam 06.03.2016 | 13:22
Ob Sie hier die passende Antwort erhalten werden? Eine Kündigung in der Ansparphase der Riester-Rente ist eigentlich immer mit hohen Kosten verbunden, ob die Allianz zusätzlich noch eine Stornogebühr berechnen würde, müssten Sie aus Ihrem Vertrag entnehmen können. Auf alle Fälle würden alle staatlichen Zulagen einbehalten bzw. zurück gerechnet (direkte Zuschüsse, steuerliche Begünstigungen, Rendite). Die Abschlusskosten werden mit dem angesparten Vermögen und dem erzielten Gewinn verrechnet und sind auch bei einer vorzeitigen Kündigung fällig. Das kann ganz schnell dazu führen, dass Sie noch draufzahlen. Welche Abzüge die Allianz berechnet, sollten Sie - wie oben geschrieben - aus Ihren Vertragsunterlagen entnehmen können. Wenn Sie den Riester-Vertrag nicht mehr bedienen und das Geld dann anderweitig verwenden wollen, sollten Sie ihn einfach beitragsfrei stellen lassen (wenn es dann mal Kinder gäbe, könnte es Sinn machen, ihn wieder aufleben zu lassen, um die Kinderzulage zu nutzen). Bei Ihrem Verdienst ist der monatliche Beitrag für den Riester-Vertrag aber auch sehr niedrig, d.h. ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit 68 € die volle gesetzliche Zulage im Jahr erreichen.
Schorscham 06.03.2016 | 13:51
Die anfallenden Stornokosten müssten eigentlich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihnen mit dem Versichreungsschein ausgehändigt wurden, aufgeführt sein. Da es keine allgemeinverbindlichen Regelungen gibt, nützen Ihnen die Erfahrungen anderer Leute nicht viel. Ich müsste im Fall einer vorzeitigen Vertragskündigung pauschal 150 Euro Auflösungsgebühr bezahlen, unabhängig von Vertragslaufzeit und Kapital. Ich habe meinen Vertrag daher nicht gekündigt sondern beitragsfrei gestellt. An Verwaltungskosten fallen jährlich ganze 2,50 Euro an, sodass die bisher erzielten Renditen, dank der damals vereinbarten ordentlichen Garantieverzinsung, zu einer spürbaren Kapitalerhöhung geführt haben. Allerdings glaubte damals noch kein Anbieter daran, dass es mal eine Finanzkrise wie heute geben könnte, in der die vereinbarten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaftet werden können. MfG
Schorscham 06.03.2016 | 13:56
Nein, draufzahlen muss man nie, da die Forderungen auf die Höhe des eingezahlten Kapitals begrenzt sind. Weniger als "Null" geht bei Standardverträgen also nicht.
Shevaam 06.03.2016 | 16:03
Super, vielen Dank für die schnellen Antworten - damit ist die Wahl wohl sehr einfach, beitragsfrei stellen oder "richtig" ansparen, damit man auch die volle Förderung erhält. Dann noch eine 2. Frage zu Rentenversicherungen vor 2005: Generell liege ich richtig, dass bei diesen Verträgen mit Wahlrecht (Rente oder Einmalauszahlung) keinerlei Steuern und/oder Sozialabgaben bei der Auszahlung anfallen ?
Herz1952am 06.03.2016 | 17:43
Wahrscheinlich nicht ganz. Ich habe gelesen, dass bei Einmalauszahlung die Steuern die kompletten Zulagen letztlich übertreffen werden. Das dürfte individuell verschieden sein. Am besten bei einem Steuerberater erkundigen. Wegen Sozialversicherung können Sie evtl. von Ihrer Krankenkasse Auskunft erhalten. Also Vorsicht bei einer solchen Entscheidung.
Herz1952am 06.03.2016 | 20:33
Noch ein allgemeiner Vorschlag: Wenn beide arbeiten, möglichst viel Tilgung zahlen, wer weis was aus einem billigen Darlehen noch wird.
Rentenzombieam 06.03.2016 | 22:15
ZAHLen, furzen, ARSCHIWISCH. SCHEISST DIE WAND ODER EUCH SELVBER AN
W*lgangam 06.03.2016 | 18:14
Hallo Sheva, KV/PV werden auf jeden Fall fällig. Bei lfd. Zahlung lebenslang, bei Einmalzahlung für 10 Jahre. Jeweils der 120ste Teil der Auszahlungssumme ist der mtl. KV/PV-Beitrag ...ja, war mal anders, deswegen sich auch viele Empfänger dieser Leistung 'besonders freuen'. Schauen Sie sich dazu auch dieses Video an, ist nicht von der Versicherungswirtschaft gesponsort ;-) https://www.youtube.com/watch?v=Cc1LNBMyg0A Gruß w.
Mr. Hanky Weihnachtskotam 06.03.2016 | 22:33
Ihr alle streicht euch ohne Not zentnerweise Kot aufs Brot! Mahlzeit, ihr "Expoerten"
Feliam 07.03.2016 | 10:36
Zu beachten ist noch, dass der Riestervertrag sinnvoll sein könnte, heute schon Steuern zu sparen, da die eingezahlten Beiträge als Altersvorsogeausgaben absetzbar sind. Das dürften die Beiträge zu den anderen Versicherungen nicht sein. Desweiteren könnte das in dem Vertrag angesparte Kapital in 24 Jahren, wenn Ihr Haus abbezahlt ist, als "Wohnriester" verwendet werden, wenn Umbau- oder Neubaumaßnahmen anstehen. Nehmen Sie sinnvollerweise eine Altersvorgeberatung bei einer A- und B-Stelle wahr, dort können die Dinge von allen Seiten gedreht und gewendet werden, auch was die steuerliche Seite betrifft.
Shevaam 09.03.2016 | 20:45
Vielen Dank.... Was ist eine A und B-Stelle ? ;)
Vor der Renteam 10.03.2016 | 21:25
Hallo Sheva, sie sind natürlich wegen ihrer relativ hohen Einkommen in einer komfortablen Situation! Wenn sie diese Verträge schon mal haben, empfiehlt es sich, diese "weiter köcheln" zu lassen. Da sollte man einen Mindestbetrag festlegen, den man auch variabel überschreiten kann, wenn man das möchte. Das muss man dann vereinbaren. Dann sind sie voll flexibel. Optimaler fahren sie, wenn sie die Riesterverträge der Allianz auf einen Bank-Anbieter transferieren. Z.Bleistift die Mainzer Volksbank oder die Sparkasse Pfullendorf-Messkirch. Da haben sie dann keine Verwaltungskosten und alle 6 Jahre eine Zins-Bonuserhöhung. Bei der Allianz haben sie Stornokosten, das steht in der Regel nicht im "Kleingedruckten"! Das wäre die zweitbeste Lösung. Dass sie beide diese R-Verträge haben, ist strategisch richtig: Im Falle eines Ablebens eines Partners - was man nie hofft - sind die Beiträge nicht verloren. Noch was Allgemeines: Bei ihrem Alter und ihrem EK setze ich eine gewisse Bildung/Ausbildung voraus und ich wundere mich, dass sie so viele Verträge abgeschlossen haben. Ich hatte mich erst um 40 mit den Renten befasst und heute ist das in meiner Firma genauso. Andererseits sollten sie privat etwas mehr unternehmen: Stichwort ETF. Das gibt es auf fallende und steigende Indices. Da haben sie über die Jahre ein vernünftiges Risiko und weder der Herr Schäuble noch der Herr Maschmayer werden ihnen in die Quere kommen. Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026