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Experten-Antwort

Abschluss während Rente

von Info19.08.2025 | 08:45
167 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, fragen nach Studienaufnahme und Bafög wurden ja bereits beantwortet aber wie ist es in dem speziellen Fall Volle Erwerbsminderungsrente Bachelorstudium wurde absolviert und ein Masterstudium wird aufgenommen Muss man darüber die Rentenkasse informieren, dass ein Abschluss erlangt wurde?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.08.2025 | 11:57

Guten Tag Info,

 

bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den geschilderten Sachverhalt mit, da es sich hierbei um relevante Änderungen in den Verhältnissen, bspw. das Restleistungsvermögen betreffend, handeln kann.
Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob sich das Studium auf den Rentenbezug auswirkt. Eine pauschale Bewertung der Zulässigkeit/Unzulässigkeit eines Studiums während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich; es hängt immer vom Einzelfall und den jeweiligen konkreten gesundheitlichen Einschränkungen des Versicherten ab, eine gewisse Indizwirkung kann aber natürlich vorliegen.

Im Zweifel ist es immer zu empfehlen, lieber „einen Umstand zu viel als zu wenig“ mitzuteilen, so dass Ihnen im Nachhinein kein Versäumnis vorzuwerfen ist.

 

Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

An die Hand nehmen?am 19.08.2025 | 08:58
Selbst wenn nicht, was hindert Sie daran?🤦‍♂️
Heinericham 19.08.2025 | 11:14
Hallo, grundsätzlich müssen Sie ein Studium nicht angeben. Das ergibt sich auch nicht aus den Mitwirkungspflichten. Sollte die Rentenversicherung von dem Studium erfahren, konnte es sein, dass hinterfragt wird, ob überhaupt noch eine Erwerbsminderung vorliegt, insbesondere, wenn Sie in Vollzeit studieren sollten. Sie könnten damit beweisen, dass Sie wieder erwerbsgemindert sind und der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente wegen Besserung des Gesundheitszustandes entfallen ist. VG
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