Guten Tag Info,
bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den geschilderten Sachverhalt mit, da es sich hierbei um relevante Änderungen in den Verhältnissen, bspw. das Restleistungsvermögen betreffend, handeln kann.
Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob sich das Studium auf den Rentenbezug auswirkt. Eine pauschale Bewertung der Zulässigkeit/Unzulässigkeit eines Studiums während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich; es hängt immer vom Einzelfall und den jeweiligen konkreten gesundheitlichen Einschränkungen des Versicherten ab, eine gewisse Indizwirkung kann aber natürlich vorliegen.
Im Zweifel ist es immer zu empfehlen, lieber „einen Umstand zu viel als zu wenig“ mitzuteilen, so dass Ihnen im Nachhinein kein Versäumnis vorzuwerfen ist.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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