Hallo Kralo,
im Entlassungsbericht der Rehaklinik wird angegeben, wie die Erwerbsfähigkeit/das Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von den dortigen Ärzten eingeschätzt wird. Falls Sie später einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung stellen, wird dieser Entlassungsbericht grundsätzlich in die Entscheidung des sozialmedizinischen Dienstes einbezogen. Falls sich nach der Entlassung aus der Reha also Verschlechterungen Ihres Gesundheitszustandes einstellen oder auch andere Erkrankungen Probleme bereiten als die in der Reha behandelten, sollten Sie das im Rentenantrag auch entsprechend vermerken, z.B. auf dem Selbsteinschätzungsbogen R215, damit diese Umstände berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen vom Expertenteam