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Experten-Antwort

Abschlussprovision bei AV Verträgen in den ersten 5 Jahren

von TiGri02.11.2020 | 00:11
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage zu den Provisionen in Altersvorsorgeverträgen, die ja über 5 Jahre gestreckt werden. Ich habe die gleiche Frage auch schon in einem alten Eintrag gefunden, allerdings war dier vermutlich zu alt, sodass diese dort nicht mehr aufgefallen ist. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/abschlu… Meine Frage ist: Wenn ich einen (oder mehrere) Verträge habe, deren Beiträge ich in den ersten 5 Jahren reduzieren will, fallen dann weniger Provisionen an, als ursprünglich bei einem alten Monatsbeitrag angefallen wären? Bsp (ausgedacht): Ich habe eine Flex mit 1800€ Provision (sprich 30€ je Monat bei 5 Jahren) und 150€ Sparbeitrag. Der Vertrag läuft bis heute genau 2 Jahre, also wurden 720€ Provision gezahlt. Was passiert nun, wenn der Vertrag auf 50% des Beitrags, also 75€ reduziert wird? Fallen dann für 3 Jahre nur noch 15€ Provision pro Monat an, oder weiterhin 30€? Vielen Dank für die Rückmeldung vorab. TiGri

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TiGri, grundsätzlich sollte sich durch eine Verringerung der Beitragshöhe keine Veränderung der Abschlusskosten ergeben. Die Höhe der Abschlusskosten, die sich unter anderem am voraussichtlichen Volumen des Vertrages orientieren, können Sie dem Produktinformationsblatt Ihres Versicherungsproduktes entnehmen. Sofern Sie Ihren monatlichen Beitrag reduzieren dürfte sich der Sparanteil so lange reduzieren, bis die entsprechenden Abschlusskosten Ihres Vertrages gezahlt sind. Achten Sie jedoch darauf, dass weiterhin der Mindesteigenbeitrag gezahlt wird, der zur Erlangung der vollen Zulage erforderlich ist. Einige Anbieter haben in der Vergangenheit die Veränderung des Monatsbeitrages als Vertragsveränderung gewertet und zusätzliche Abschlusskosten verlangt. Das Bundesministerium der Finanzen hat in der Vergangenheit diese Praxis in Teilen beanstandet. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Frage zu den Vertragskosten an Ihren Anbieter. Sollten Sie mit den Auskünften Ihres Anbieters unzufrieden sein, bleibt Ihnen wohl nur die Einholung eines rechtlichen Rates über eine Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt.

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