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Absetzbarkeit von Betriebsausgaben bei der Hinzuverdienstgrenze bei EU Rente

von hape09.09.2008 | 15:49
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4 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe EU Rente und arbeite im Bereich von 400,00 EURO als Hinzuverdienst. Inwieweit können meine Betriebsausgaben abgesetzt werden ? Gilt das Betriebsergebnis als 400 Euro Grenze ? Oder ist es der steuerliche Gewinn Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich gehe davon aus, dass Ihre Einkünfte in Höhe von 400 € aus einer selbständigen Tätigkeit resultieren. Arbeitseinkommen ist in diesem Fall der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts ermittelte Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.

3 Antworten

-_-am 09.09.2008 | 22:26
Bei einem "Minijob" bis 400,- EUR mtl. gibt es keine Betriebsausgaben, da es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt. Wenn selbständig sind, ist § 15 SGB 4 maßgeblich. Siehe http://norm.bverwg.de/jur.php?sgb_4,15
richtig verstanden?am 10.09.2008 | 07:38
Hallo Hape, beziehen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente(vor 2000) od. Erwerbsminderungsrente? Weil eine EU Rente eine selbständige Tätigkeit ausschließt. MfG
Schiko.am 09.09.2008 | 22:18
Bin sicher wieder der erstfragende. Unverständlich was für sie betriebsausgaben bei einem 400 eurojob sind. Könnten sie dies näher erläutern? Mit freundlichen Grüßen
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