Guten Tag, Herr Meyer,
auf die Möglichkeit, dass Sie als Deutscher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Polen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen deutschen Rentenversicherung entrichten können – und dies sogar trotz einer bestehenden Pflichtversicherung in Polen – wurde bereits zu Recht hingewiesen.
Hier können Sie zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag ( ab 01.07.2011: mtl. 79,60 Euro bzw. 1094,50 Euro und ab 01.01.2012: mtl. 78,40 Euro bzw. 1097,60 Euro) wählen.
Für Ihr Ziel, „bei Renteneintritt dieselbe Rente zu bekommen, als wenn Sie ununterbrochen in Deutschland gearbeitet hätten“, müssten Sie zunächst ausfindig machen, in welcher Höhe Sie polnische Rentenansprüche erwerben. Diese Rentenansprüche müssten Sie dann mit den deutschen fiktiven Rentenansprüchen, die Sie erwerben würden, wenn Ihr Arbeitsentgelt in Deutschland verbeitragt würde, vergleichen und sich nur für den noch fehlenden Anteil in Deutschland absichern. Ob Ihnen entsprechende Angaben gemacht werden können, die auch noch Gültigkeit haben, wenn Sie das Rentenalter erreichen, ist fraglich.
Hier noch einige Überlegungen, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten:
a) In der Regel sind auch polnische Versicherungszeiten über die europäischen Verordnungen bei dem Erwerb und bei der Berechnung der deutschen Rente zu berücksichtigen. Es bleibt aber der Grundsatz, dass jeder Staat aus seinen Versicherungszeiten zahlt. Hier stellt sich die Frage, ob eine freiwillige Beitragsentrichtung in Deutschland überhaupt sinnvoll ist.
b) Pflichtbeiträge haben in der deutschen Rentenberechnung eine andere Wirkung als freiwillige Beiträge.
c) In Deutschland richtet sich die Höhe der erworbenen Rentenanwartschaft aus einem Arbeitsentgelt auch nach dem jährlichen Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Dies kann für das jeweilige Jahr zunächst nur in vorläufiger Höhe bestimmt werden. Bei der Rentenberechnung im Rentenalter ist aber oft das endgültige ggf. abweichende Durchschnittsentgelt zugrunde zu legen. In der Gesamtleistungsbewertung haben Pflichtbeiträge eine andere Wirkung als freiwillige Beiträge. Haben Sie in Ihrem Erwerbsleben beitragsfreie Zeiten bzw. beitragsgeminderte Zeiten zurückgelegt, wären die Auswirkungen auf diese Zeiten ebenfalls zu berücksichtigen.
d) Beachten Sie bitte aber auch, dass Sie in Polen ggf. zu einem anderen Zeitpunkt einen Altersrentenanspruch realisieren können als in Deutschland.
e) Beachten Sie bitte auch, dass ein Arbeitgeber in Deutschland die Pflichtbeiträge mitträgt und Sie freiwillige Beiträge selbst zahlen müssen.
f) Freiwillige Beiträge können immer nur bis zum 31.03. eines Jahres noch für das Vorjahr entrichtet werden.
Insgesamt bin ich davon ausgegangen, dass Sie in Polen abhängig beschäftigt sind, nicht nur für eine begrenzte Zeit und auch nicht aufgrund der europäischen Verordnungen die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten.
Viel Erfolg bei Ihrer Planung!
Vielen Dank für all die interessanten Antworten. Generell schließe ich daraus, dass wohl eine private RV die bessere Alternative ist gegenüber freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche RV. Kann mir jemand dazu einen guten Anbieter empfehlen und eine Faustformel für die zu erwartende private Rentenhöhe in Abhängigkeit des Monatsbeitrags und der Einzahlungsdauer geben?
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