Hallo Snowforest,
eine versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung ist, das man in den letzten 5 Jahren vor Eintritt einer Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat. Wenn bis jetzt durchgehend Beiträge einzahlt wurden, darf die Lücke nicht grösser als 2 Jahre sein, damit die o.g Voraussetzung noch erfüllt werden kann.
Ab wann im Beamtenrecht ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht, kann hier nicht beantwortet werden. Das sind Fragen des Beamtenrechtes.