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Abtretung Rentenversicherung

von abuc30.01.2008 | 13:53
3683 Ansichten
12 Antworten
Ich trete Rentenversicherungsverträge ab und erhalte dafür 30.000 €uro. Wie muss ich diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben...und wie hoch wäre die Steuer ca ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.01.2008 | 09:39

Mit steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht befugt, hierüber genauere Auskünfte zu geben.

11 Antworten

Mam 30.01.2008 | 14:01
Steuerberater oder Finanzamt helfen Ihnen bei steuerrechtlichen Fragen weiter.
Schiko.,am 30.01.2008 | 14:59
Da wäre doch erst mal zu klären warum und an wenn sie solche verträge abtreten. Um welche art von rentenversicherungsverträgen handelt es sich hierbei. Was verstehen sie überhaupt unter dem wort"rentenver- sicherungsvertrag"? MfG.
abucam 30.01.2008 | 15:01
Ich habe genügend weitere Renten-und Lebensversicherungen abgeschlossen. Ich benötige Bargeld und kann diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten abtreten.
Ääähhh?am 30.01.2008 | 15:23
Es geht also um einen Verkauf solcher Verträge an einen Makler...? Da sind Sie hier falsch. Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
abucam 30.01.2008 | 16:14
Nein - ich trete die Versicherung direkt an die Rentenversicherungsgesellschaft ab -da ist kein Makler...
Verstehe ich nichtam 30.01.2008 | 16:46
Welche "Rentenversicherungsgesellschaft" soll das denn sein??? Hier ist wohl der Experte gefragt.
Schiko..am 30.01.2008 | 17:49
Dies ist zunächst keine steuer frage. Könnten sie uns die "RENTENVERSICHERUNGS- GESELLSCHAFT" nennen. Schon die bezeichnung ist etwas sonderbar. Vielen Dank im namen aller leser. MfG.
Schiko.am 30.01.2008 | 18:43
Soeben ging mir ein licht auf. Es sei dahinge- stellt ob dies bei abgeschlossenen privatrenten zulässig ist, keinesfalls bei der gesetzlichen rente. Klassische lebensversicherungen mit bereits vor- handenen rückkaufswert kann man an die bank ab- treten als sicherheit für einen kredit. Natürlich ist das ausgezahlte geld nicht steuer- pflichtig. Ähnlich praktizieren dies die lebensversicherungs- gesellschaften. Aufgrund des vorhandenen rückkaufs- wertes beleiht diese versicherungen ( Policendarlehen). Glaube fest, der verlangte zinssatz liegt über den einer bank, die beleihung ist sicher auf die höhe des vor- handenen rückkaufswertes beschränkt. Beim bankkredit- ohne darlehenscharakter- wird der zins nur aus täglich beanspruchtem sollsaldo berechnet- dies ist oft günstiger, auch wenn es in der veröffent- lichen meinung oft anders dargestellt wird. Natürlich, der rückkaufswert kann von dritter seite in dieser zeit nicht gepfändet werden, wie beim bankkredit, steuerpflichtig ist dies nicht, ist ja auch kein einkommen. Hohe versicherungen mit späterer beleihung/ abtretung ist oft kaufmännisch nicht sehr klug. Dass man die beiträge steuerlich absetzen kann, zählt meist zu den märchen von versicherungsvertretern. M fG.
abucam 30.01.2008 | 18:11
Es ist eine deutscher Versichererer der natürlich auch andere Verträge vertreibt. Den Namen möchte ich nicht nennen. Ja, stimmt, das Wort "Rentenversicherungsgesellschaft" stammt von mir - ich bin Laie...bitte um Entschuldigung. Es interessiert mich ja eigentlich nur, ob die "Entschädigung" (sorry, wieder Laie) dann steuerschädlich in die Vorsorgeaufwendungen gehören - oder ob so etwas gar nicht zu den Rentenverträgen gehört, sondern sonstige Einnahmen sind...aber da kriegt man sie eigentlich nicht unter. Es ist und bleibt doch eine Zahlung des Versicherers, die mit Verrechnungsscheck ganz normal ausgezahlt wird.
abucam 30.01.2008 | 19:12
Dankeschön - aber so richtig verstehe ich das auch nicht. Es hat natürlich nichts mit gesetzlicher Rente zu tun - es ist eine private Versicherung... Ich will keinen Kredit aufnehmen - also nicht beleihen. Ich brauch die Abtretungssumme für private Zwecke. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass das nicht versteuert werden muss. Nur wie und wo ????
Schiko.am 30.01.2008 | 20:15
Befolgen sie doch einfach den rat des experten und tragen sie das thema einem finanzbeamten vor. Vielleicht haben sie gar die versicherung gekündigt, den vertrag aufgelöst, wird ihnen der sogenannte rückkaufswert ausbezahlt gleich durch welche aus- zahlungsform und der verwendungsmöglichkeit des betrages. Bestand die versicherung schon 12 jahre fällt tat- sächlich keine steuer an, denken sie doch positv hierüber. Erfreulich wäre für mich, den rat des finanzamtes ein- zuholen und das ergebnis hier zu berichten, beispiel- gebend für alles leser hier. Danke! MfG.
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