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Experten-Antwort

Abzüge bei Rente mit 65 wegen Altersteilzeit

von Hoss02.10.2025 | 05:08
891 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe mit 62 Jahren 45Jahre gearbeitet. Somit könnte ich Abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Nun bietet mir mein Arbeitgeber eine Altersteilzeit an , ich werde 59 Jahre und könnte nun in diese Altersteilzeit gehen ,sprich noch in die Arbeitsphase und mit 62 Jahren dann in die Freizeitphase. Somit bin ich dann mit 65 Jahren mit diesem Abkommen fertig. Bekomme ich die Rente dann Abschlagsfrei oder wird mir dann der eigentliche Renteneintritt bis 67 Jahre berechnet, sprich ich bekomme 7.2 Prozent Abzug? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Hoss,

wenn Sie zum 65. Lebensjahr die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen (45 Jahre Beitragszeiten), können Sie diese Rente abschlagsfrei beziehen.

Altersteilzeit ändert daran nichts. Ein Abzug von 7,2% würde nur entstehen, wenn Sie stattdessen die Altersrente für langjährig Versicherte vor der Regelaltersrente in Anspruch nehmen würden.

Lassen Sie zur Sicherheit Ihren Versicherungsverlauf prüfen, insbesondere ob die 45 Jahre vollständig erreicht sind.

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3 Antworten

Oh Mannam 02.10.2025 | 06:05
Dann können Sie mit 65 Jahren abschlagsfrei die Rente erhalten. Ein Blick in Ihre Rentenauskunft unter Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird Ihnen das schwarz auf weiß bestätigen, sofern Ihr Versicherungskonto vollständig ist.
.am 02.10.2025 | 06:50
Auch bei vorheriger Altersteilzeit sind die Bedingungen für die abschlagsfreie Rente erfüllt.
yyam 02.10.2025 | 07:43
Nach derzeitiger Gesetzeslage keine Abschläge. Durch die ATZ werden u.U. etwas geringere Beiträge eingezahlt und die Rente minimal niedriger sein. Achten sie darauf, daß Gehaltserhöhungen (z.B. durch Tarifverträge) in der gesamten ATZ wirksam werden. Beachten sie Klauseln im ATZ Vertrag zur Beendigung der ATZ.
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