Guten Tag Hoss,
wenn Sie zum 65. Lebensjahr die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen (45 Jahre Beitragszeiten), können Sie diese Rente abschlagsfrei beziehen.
Altersteilzeit ändert daran nichts. Ein Abzug von 7,2% würde nur entstehen, wenn Sie stattdessen die Altersrente für langjährig Versicherte vor der Regelaltersrente in Anspruch nehmen würden.
Lassen Sie zur Sicherheit Ihren Versicherungsverlauf prüfen, insbesondere ob die 45 Jahre vollständig erreicht sind.