Guten Tag,
die Abschläge durch vorzeitige Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente sind im Zahlbetrag bereits berücksichtigt.
Wenn der Versorgungsausgleich bereits rechtskräftig durchgeführt worden ist und die Deutsche Rentenversicherung betrifft, ist er ebenfalls in der Renteninformation berücksichtigt. Entweder im Text oder im Versicherungsverlauf sollte ein Hinweis auf den Versorgungsausgleich erkennbar sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung