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Experten-Antwort

Abzüge Witwenpension

von Karin6609.12.2024 | 12:39
329 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall: Paul und Anita haben 1992 geheiratet. Paul war Beamter und bekommt ein Ruhegeld von 3900,-€. Zusammen haben sie Mieteinnahmen von 1700,-€. Anita verdient freiberuflich 1500,-€ brutto im Monat. Meine Frage: Mit wieviel Abzügen muss Anita bei ihrer Witwenpension nach dem Tod von Paul rechnen? Können Sie ausrechnen, wie hoch die Witwenpension sein wird? Wäre es finanziell sinnvoller, die Freiberuflichkeit aufzugeben? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin66,

 

Fragen zur Witwenpension ist ein anderes Rechtsgebiet und kann daher leider nicht durch die Rentenversicherung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Beamtenbezügestelle.

 

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Lilaam 09.12.2024 | 12:44
Dies ist ein RENTEN Forum. Hier geht es nicht um Pensionen. Wenden Sie sich an die Pension zahlende Stelle.
Schadeam 09.12.2024 | 12:44
Berechnungen von Beamtenpensionen sind nicht Job der DRV. Anita muss das mit Pauls Dientherrn besprechen.
Icham 09.12.2024 | 17:32
Hallo. Ist ja schlecht von der Versorgungsstelle vorher eine Antwort zu bekommen. Mit ganz groben Überschlag. Mieteinnahmen und eigene Renten werden nicht angerechnet. Aber die eigenen Einkünfte. Witwengeld 60% ist rund 2300. Höchstsatz ist 1 1/2 fach ist 3400. 3400-1500=1900. Bei der Pension wäre von 1900 bis 2300 = 400 ein Ruhensbetag der einbehalten wird.
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