Ich gehe davon aus, dass Sie mit Abzügen die anteiligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung meinen. In Abhängigkeit von Ihrem Krankenversicherungsstatus (private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung) wird von Ihrer Rente der anteilige Beitrag zur Krankenversicherung (7,3 Prozent als Pflichtmitglied) plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (im Durchschnitt 1,1 Prozent) und den Beitrag zur Pflegeversicherung (mit Kind = 2,55 Prozent, ohne Kind = 2,8 Prozent) einbehalten und abgeführt. Sind Sie privat krankenversichert oder freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, gewähren wir Ihnen auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von derzeit 7,3 Prozent der Bruttorente.