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Experten-Antwort

Abzüge auf der halben Erwerbsminderungsrente

von Michael Buschmeier25.01.2017 | 19:48
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Hallo , folgende Fakten ich dürfte zu meiner halben Erwerbsminderungs Rente ( 600 Euro) 3090 Euro dazuverdienen. 2 mal im Jahr bis zu 6180 Euro. Ich habe ja hier Abzüge bei dem Erwerb von 3090 so wie auch bei der halben Rente von 600 Euro. Wie berechnet die Rentenkasse diese Abzüge und welche sind diese? Am Jahresende muss ich diese ja so wieso bei dem Ausgleich angeben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich gehe davon aus, dass Sie mit Abzügen die anteiligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung meinen. In Abhängigkeit von Ihrem Krankenversicherungsstatus (private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung) wird von Ihrer Rente der anteilige Beitrag zur Krankenversicherung (7,3 Prozent als Pflichtmitglied) plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (im Durchschnitt 1,1 Prozent) und den Beitrag zur Pflegeversicherung (mit Kind = 2,55 Prozent, ohne Kind = 2,8 Prozent) einbehalten und abgeführt. Sind Sie privat krankenversichert oder freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, gewähren wir Ihnen auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von derzeit 7,3 Prozent der Bruttorente.

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