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Experten-Antwort

Abzüge auf die Rente

von Gregor16.02.2023 | 07:46
290 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum Ich habe eine Frage zu den Abzügen , wenn ich früher in Rente gehe. Der Rentenberater hat mir gesagt, das ich für jeden Monat den ich früher in Rente gehe, 0,3% je Monat abgezogen bekomme. In meinem Fall wären das 8,4% Das habe ich auch verstanden. Was wird denn da noch abgezogen?? Nochmals 11% für Krankenkasse, Pfleversich. usw.?? Kann das sein? Beispiel: 1000 Euro Rente, davon werden 8,4% abgezogen. Das wären dann 916 Euro. Von den 916 Euro nochmals 11% für Krankenkasse usw. Das wären dann 815 Euro Netto ( Auszahlungsbetrag) Ist das so richtig vom Rechenweg her?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gregor,

ja, der Rechenweg ist richtig, wenn Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

ThomasRam 16.02.2023 | 10:28
Der Rentenberater hat Ihnenn hoffentlich auch gesagt, daß Sie den Abschlag durch Einzahlungen ausgleichen dürfen.
Na klaram 16.02.2023 | 11:29
Hallo Forum Ich habe eine Frage zu den Abzügen , wenn ich früher in Rente gehe. Der Rentenberater hat mir gesagt, das ich für jeden Monat den ich früher in Rente gehe, 0,3% je Monat abgezogen bekomme. In meinem Fall wären das 8,4% Das habe ich auch verstanden. Was wird denn da noch abgezogen?? Nochmals 11% für Krankenkasse, Pfleversich. usw.?? Kann das sein? Beispiel: 1000 Euro Rente, davon werden 8,4% abgezogen. Das wären dann 916 Euro. Von den 916 Euro nochmals 11% für Krankenkasse usw. Das wären dann 815 Euro Netto ( Auszahlungsbetrag) Ist das so richtig vom Rechenweg her?
Der Rentenberater hat Ihnenn hoffentlich auch gesagt, daß Sie den Abschlag durch Einzahlungen ausgleichen dürfen.
Klar doch. Jemand mit einer derartigen Rentenhöhe und entsprechenden Fragen zu Abzügen hat ganz bestimmt einen fünfstelligen Betrag zur Verfügung um die Abschläge auszugleichen. Lesen und verstehen Sie die Fragen auch oder wollen Sie sich hier nur in Szene setzen?
an Na klaram 16.02.2023 | 12:36
a) war das nur eine Beispielszahl b) es gibt viele Menschen mit geringen Renten, die beträchtliche Gelder verfügbar haben (Erbe, Ersparnisse, Lottogewinn, etc) So gesehen ist der Ausgleich für Abschlagszahlungen nie von der Hand zu weisen, sondern immer eine individuelle Entscheidung.
ThomasRam 16.02.2023 | 17:01
Danke! Mir geht es es grundsätzlich darum, daß die Leute informiert über die Möglichkeiten sind. Welche Schlüsse und Entscheidungen sie daraus für ihre persönliche Situation und Wünsche treffen, liegt allein beim Fragesteller.
lilaam 16.02.2023 | 17:23
Hallo, die 815 EUR sind NICHT Netto sondern der Zahlbetrag VOR Steuern. Je nach Gesamteinkommen (Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen etc.)/Ehepartner können noch Steuern anfallen.
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