Hallo Gregor,
ja, der Rechenweg ist richtig, wenn Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Gregor,
ja, der Rechenweg ist richtig, wenn Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind.
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Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Klar doch. Jemand mit einer derartigen Rentenhöhe und entsprechenden Fragen zu Abzügen hat ganz bestimmt einen fünfstelligen Betrag zur Verfügung um die Abschläge auszugleichen. Lesen und verstehen Sie die Fragen auch oder wollen Sie sich hier nur in Szene setzen?Hallo Forum Ich habe eine Frage zu den Abzügen , wenn ich früher in Rente gehe. Der Rentenberater hat mir gesagt, das ich für jeden Monat den ich früher in Rente gehe, 0,3% je Monat abgezogen bekomme. In meinem Fall wären das 8,4% Das habe ich auch verstanden. Was wird denn da noch abgezogen?? Nochmals 11% für Krankenkasse, Pfleversich. usw.?? Kann das sein? Beispiel: 1000 Euro Rente, davon werden 8,4% abgezogen. Das wären dann 916 Euro. Von den 916 Euro nochmals 11% für Krankenkasse usw. Das wären dann 815 Euro Netto ( Auszahlungsbetrag) Ist das so richtig vom Rechenweg her?Der Rentenberater hat Ihnenn hoffentlich auch gesagt, daß Sie den Abschlag durch Einzahlungen ausgleichen dürfen.
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