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Experten-Antwort

Abzüge auf Rente und Witwenrente

von Anja18.11.2018 | 21:53
80 Ansichten
11 Antworten
Liebe Forumsmi9tglieder, ich weiß, dieses Thema war schon oft, aber ich verstehe es trotzdem nicht so ganz... Ich bin 65 Jahre alt und komme auf Rente. Mein derzeitiger Chef möchte gern, dass ich weiterhin für ihn tätig bin. Meine Witwenrente beträgt 321,97 E und meine künftige Altersrente 465,63 E. Ich bin meiner Meinung nach beim zukünftigen 450,-- E-Job nicht mehr versicherungspflichtig, oder doch? Und wieviel würde mir in welchem Fall abgezogen? Ich danke ganz herzlich in voraus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2018 | 12:25

Hallo Anja,

dem Beitrag von „Klugpuper“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Dennoch würde auch ich Ihnen eine nochmalige persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers empfehlen, um eine wirklich tragfähige Beratung unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände Ihres konkreten Einzelfalls zu gewährleisten.

10 Antworten

Anjaam 18.11.2018 | 22:16
Ich danke ganz herzlich für diese Antwort! So werde ich es machen!
Klugpuperam 18.11.2018 | 22:09
Der Minijob (450-Euro-Job) ist grundsätzlich pflichtig. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt 15% Rentenversicherungsbeitrag, Sie zahlen 3,6%. Sie können schriftlich erklären, dass Sie nicht einzahlen wollen, dann haben Sie Brutto gleich Netto. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssten Sie grundsätzlich nicht mehr einzahlen, können dies aber schriftlich erklären, dass Sie das wollen. Im Hinblick auf Ihre Witwenrente sollten Sie darüber nachdenken, den Rentenbeitrag zu zahlen. Dann würde Ihr Minijob wie eine versicherungspflichtige Beschäftigung behandelt, das heißt statt der 450 Euro gelten nur noch 270 Euro als Einkommen. So würden Minijob und eigene Rente nicht zur anteiligen Kürzung der Witwenrente führen. Sie verzichten laufend auf 16,20 Euro an Netto, dafür wird Ihre Witwenrente nicht gekürzt und Sie haben von Jahr zu Jahr einen deutlicheren Rentenzuwachs.
Feliam 19.11.2018 | 08:57
Lassen Sie sich bitte die Anrechnung noch einmal genau in einer Beratungsstelle ausrechnen. Sollte der angegebene Betrag Ihre Brutto-Altersrente sein, hat es keinen Sinn, aus dem Minijob die Beitragsanteile zur RV zu zahlen, da dieser Betrag höher ist als das, was bei der Witwenrente gekürzt würde.
Anjaam 19.11.2018 | 18:15
Hallo nochmals an alle, ja, die angegebenen Zahlen sind brutto, beide. Ich bin jetzt etwas verwirrt - werden Witwenrente und Altersrente nicht zusammengerechnet als Einkommen? Sondern einzeln veranschlagt? Oder lese ich das nun völlig falsch? Für eine evtl. Aufklärung nochmals danke!
Klugpuperam 19.11.2018 | 19:44
Also: 1. Sie haben Ihren 450-Euro-Job. 2. Sie haben Ihre Altersrente. Die könnte bis Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund von Beschäftigungseinkommen gekürzt werden. Da ist bei nur einem 450-Euro-Job nichts zu befürchten. 3. Sie haben Ihre Witwenrente. Diese könnte aufgrund der Zusammenrechnung von 450-Euro-Job und Altersrente anteilig gekürzt werden. Zusammengefasst: Lassen Sie sich beraten und entscheiden Sie dann. Der Eigenanteil im Minijob hat Auswirkungen auf die Witwenrente und auf Ihre eigene Altersrente. Was stärker zu gewichten ist, müssen Sie entscheiden.
Anjaam 19.11.2018 | 20:21
Hallo Klugpuper, ja, genauso hatte ich das auch gemeint. Deswegen gefiel mir der erste Vorschlag so gut! Also habe ich es doch richtig gelesen und verstanden. Danke nochmals für die Mühe!
Anjaam 19.11.2018 | 21:12
Eine Frage habe ich noch: Mein Chef ist schon sehr betagt (ich bin in der sozialen Betreuung tätig) und von daher kann ich nicht beurteilen, wie lange ich diesen Minijob habe. Wenn ein Todesfall eintreten sollte, ist es doch sicher möglich, wieder die volle mir zustehende Witwenrente zu beantragen? Danke schon mal!
Anjaam 19.11.2018 | 21:12
Eine Frage habe ich noch: Mein Chef ist schon sehr betagt (ich bin in der sozialen Betreuung tätig) und von daher kann ich nicht beurteilen, wie lange ich diesen Minijob habe. Wenn ein Todesfall eintreten sollte, ist es doch sicher möglich, wieder die volle mir zustehende Witwenrente zu beantragen? Danke schon mal!
Klugpuperam 20.11.2018 | 05:53
Wenn sich das Einkommen um mindestens 10% verringert, ist die Kürzung der Witwenrente sofort zu überprüfen. Ist der Einkommensrückgang nicht derart erheblich, dann erfolgt die Überprüfung zum nächsten 01.07..
Anjaam 20.11.2018 | 09:08
Danke!
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