Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Heike,
die Altersrente würde voll gezahlt, da Sie mit dem Minijob die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro einhalten.
Altersrente und Entgelt aus dem Minijob sind auf die Witwenrente anzurechnen, wenn der Freibetrag von 872,52 EUR (West) oder 841,90 EUR (Ost) überschritten wird.
Vor der Anrechnung werden pauschale Nettobeträge gebildet:
- Altersrente abzüglich 14 % = 731 EUR
- Minijob, wenn versicherungsfrei (kein Abzug) = 450 EUR
- Minijob, wenn versicherungspflichtig, abzüglich 40 % = 270 EUR
Berechnung:
(Summe aus 731 und 450 oder 270) minus (Freibetrag West oder Ost) = anrechenbares Einkommen
>>> und davon 40 % werden von der Witwenrente abgezogen.
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