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Abzüge bei EM-Rente

von BBB17.02.2009 | 16:46
1276 Ansichten
4 Antworten
Hallo, wenn ich wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung Abzüge (vor dem 63.Lj) hinnehmen muss, wie lange dauert dieser Zustand? Bekomme ich beim Erreichen der Regelaltersrente die Abzüge weiter oder nicht? MfG

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.02.2009 | 09:14

der Abschlag in der Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wirkt solange, wie diese Rente bezogen wird. Bei anschließendem Bezug einer anderen Rente (z.B. Altersrente) erfolgt eine neue Rentenberechnung. Beginnt diese Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der Erwerbsminderungsrente, werden mindestens so viele persönliche Entgeltpunkte wie in der Vorrente zugrunde gelegt. In vielen Fällen ergibt die Berechnung der folgenden Rente keinen höheren Betrag, so dass die Abschläge der Vorrente die Höhe der folgenden Rente weiter indirekt beeinflussen.

3 Antworten

Abzügeam 17.02.2009 | 17:59
Es bleibt bei den Abzügen.
-_-am 17.02.2009 | 20:17
Alle versicherungsmathematischen Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme von Renten bleiben lebenslang und sogar darüber hinaus bei der Hinterbliebenenrente. Bei der Rente wegen Erwerbsminderung und den Hinterbliebenenrenten sind jedoch die Abschläge bereits dadurch teilweise wieder ausgeglichen worden, dass die Zurechnungszeit um 5 Jahre verlängert worden ist (früher bis 55. Lebensjahr, heute bis 60. Lebensjahr).
Wolfgangam 17.02.2009 | 21:34
Hallo BBB, > wie lange dauert dieser Zustand? Seien Sie gewiss, auch wenn man Sie obduzieren sollte, hat sich an dem Abschlag nichts geändert ;-) Gruß w. Nur die im Rahmen der teilweisen EM-Rente nicht wirksamen Entgeltpunkte werden bei der Altersrente neu/voll/gekürzt bewertet.
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