Hallo Frank Dittberner,
grundsätzlich bleiben die Abschläge für alle Entgeltpunkte (EP), die einmal Grundlage für eine Rente waren, auch für eine folgende Rente erhalten.
Für eine teilweise EM-Rente bedeutet das, dass die Hälfte der EP auch bei der Altersrente weiterhin die Abschläge hätte. Die andere Hälfte (+ eventuelle weitere erzielte EP) erhalten die Abschläge, die sich aus dem Beginn der Altersrente ergeben würden (ggf. keine Abschläge, wenn Sie die Voraussetzungen für die AR für besonders langjährig Versicherte erfüllt haben).
Wenn Sie in dem Zeitraum vom 62. Lebensjahr bis 65. Lebensjahr die EM-Rente nicht mehr beziehen würden, würden die Abschläge für jeden Monat des "Nicht-Bezugs" wieder um 0,3 % weniger werden.