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Experten-Antwort

Abzüge bei Umwandlung EU-Rente(altes Recht) in Rente mit 63

von KIM02.08.2021 | 13:10
146 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme seit 1999 nach altem Recht Erwerbsfähigkeitsrente bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente ohne Abzüge und gehe mit halber Stelle arbeiten. Wenn ich jetzt in die Rente mit 63 gehe bekomme ich dann 1. Abzüge auf die ganze Rente oder 2. Abzüge auf die halbe Rente oder 3. auf ein Drittel Rente (wegen alten Recht) oder 4. Gar keine Abzüge (wegen alten Recht)? Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KIM,

§ 77 SGB VI bestimmt, dass für Entgeltpunkte, die bereits in einer früheren Rente Grundlage persönlicher Entgeltpunkte waren, der bisherige Zugangsfaktor maßgebend bleibt.

Für erstmals zu berücksichtigende Entgeltpunkte ist der Zugangsfaktor nach § 77 Abs. 2 SGB VI zu bestimmen. Entgeltpunkte sind erstmals zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht Grundlage für die Ermittlung von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren.

Wie ´Schade´ bereits ausgeführt hat, können Sie gern eine Probeberechnung der Altersrente zum gewünschten Rentenbeginn bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 02.08.2021 | 13:28
Fordern Sie doch ganz einfach eine Probeberechnung der ab xx.xx.202x zu erwartenden Altersrente an....... ......dann wissen Sie es in einigen Tagen/Wochen fast centgenau. Vor allem wissen Sie dann wie sich die neben der Zurechnungszeit liegenden Beiträge auswirken.
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