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Abzüge - Brutto v. Netto oder ?

von Keineahnung21.09.2009 | 16:15
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11 Antworten

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Guten Tag zusammen; wenn ich in meiner Rentenauskunft lese, würde eine Rente von 1000 Euro ( fiktiv ) bekommen, beim sog. regulären Eintritt. Beziehe ich die Rente früher, muss ich mit Abschlägen z. B. 18% rechnen. Muss ich nun einfach 18% von den 1000 abziehen oder wie wird das letztlich gerechnet ? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie haben zwar viele Antworten auf Ihren Beitrag bekommen, aber auf Ihren zweiten Beitrag vom 21.09., 19:54 Uhr möchte ich noch eines nachreichen:

JA ! Sie haben dies richtig interpretiert. Sie müssen von den 1000 Euro noch die 18% abziehen.

10 Antworten

Ahnungam 21.09.2009 | 16:21
Abzug ist vom Brutto und nicht vergesen,KK und Pflegevers.geht auch noch davon weg.
Ahaam 21.09.2009 | 16:49
Die Rentenauskunft wie die Renteninformation enthalten i.d.R. 3 Werte: - Anspruch Rente wegen voller Erwerbsminderung (hier einfach Beitragsanteil KV und PV abziehen, meist 9,85 - 10,1%) = Netto bei voller EM-Rente JETZT - Anwartschaft auf Altersrente im Moment (incl. der zuletzt übermittelten Entgelte - alles was noch kommt dazu zählen, dann ggf. Abschlag und Sozialversicherung (KV,PV) wieder in Abzug bringen) - Hochrechnung auf Regelaltersgrenze (basiert auf dem derzeitigen Wert für die Altersrente; ggf. sind von der Hochrechnung auch KV und PV wieder in Abzug zu bringen - gehen Sie vor dem Erreichen der Regelaltersrenze, dann finden bereits hochgerechnete Beitragsjahre nicht statt und Sie unterliegen ggf. auch noch einem Abschlag!)
riaam 21.09.2009 | 17:18
sie sind sicher eine frau! wegen den 18% abschlag. mein rat. gehen sie mit 60 in rente mit 18% abschlag wenn sie die 18% verschmerzen können. machen sie mal die gegenrechnung und sie werden sehen das sie 88jahre werden müssen um diese 18% letzt endlich mehr zu bekommen. 5jahre früher sind 5 jahre lebensquallität.
Keineahnungam 21.09.2009 | 19:54
:-) leider oder soll ich sagen Gott sei Dank - bin ich keine Frau. Nein, könnte mit 60 in Rente gehen wegen Arbeitslosigkeit. Aber, so recht habe ich das Ganze noch immer nicht verstanden, Asche auf mein Haupt. Lassen wir einmal das Netto / Brutto weg und sagen ganz einfach 1000. Sollte ich es doch richtig interpretiert haben, dann müsste ich hiervon 18% abziehen, richtig ?
Wolfgangam 21.09.2009 | 20:34
Hallo KA, zum Ausdrucken für den Kreis der Stammtischler ... - die Rentenarten (und nein, die AR Frauen ist keine 'Untergruppe' der Regelaltersrente): § 33 SGB VI - Rentenarten (1) Renten werden geleistet wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes. (2) Renten wegen Alters sind 1.Regelaltersrente, 2.Altersrente für langjährig Versicherte, 3.Altersrente für schwerbehinderte Menschen, 4.Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie nach den Vorschriften des Fünften Kapitels 5.Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, 6.Altersrente für Frauen. - die Hinzuverdienstgrenzen, die es bei _allen_ vorgezogenen Altersrentenarten bis zur Regelaltersrente zu beachten gilt: § 34 SGB VI - Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und Hinzuverdienstgrenze (...) (2) Anspruch auf eine Rente wegen Alters besteht vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen im Monat die in Absatz 3 genannten Beträge nicht übersteigt, wobei ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 3 im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt. Die in Satz 2 genannten Einkünfte werden zusammengerechnet. Nicht als Arbeitsentgelt gilt das Entgelt, das 1.eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 des Elften Buches nicht übersteigt, oder 2.ein behinderter Mensch von dem Träger einer in § 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Einrichtung erhält. (3) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 1.bei einer Rente wegen Alters als Vollrente 400 Euro, (...) Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html Gruß w.
Hansam 21.09.2009 | 20:41
Leider nicht. Die 1000 € wurden unter der Annahme errechnet, dass die letzten 5 Jahre bis zur Altersgrenze 65 noch RV-Beiträge geleistet werden. Allein dass die zum Alter 60 erworbenen Rentenanwartschaften nicht erst mit 65, sondern schon mit 60 zum Tragen kommen (vorzeitige Rentenzahlung ab 60) führt zur Verminderung dieser Rentenanwartschaft um 18 %.
Wolfgangam 21.09.2009 | 20:47
...
Glockeam 21.09.2009 | 20:59
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten vor 1952 geborene Versicherte auf Antrag, die ■mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, ■bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren, ■innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und ■die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen. Bei 1000 € würden nach Abzug des Abschlages und der KK Netto ca.680 € verbleiben.
Wolfgangam 21.09.2009 | 21:04
Hallo Keineahnung, >Guten Tag zusammen; wenn ich in meiner Rentenauskunft lese, würde eine Rente von 1000 Euro ( fiktiv ) bekommen, beim sog. regulären Eintritt. Wenn Sie den hochgerechneten/fiktiven Betrag mit 1000 EUR im Auge haben, liegen Sie falsch. Aha hat es dargestellt, wie sich die Beträge in der Renteninformation (gilt auch für die Rentenauskunft) zusammensetzen - nur der mittlere Betrag ist der, der sich aus allen bisher zurückgelegten Zeiten als ungekürzte Rente ergeben würde. Wenn Sie die Zeit bis 65 nicht mehr mit - der Hochrechnung bis 65 angenommenen Zeiten - zurücklegen, kann der Betrag natürlich nicht auf 1000 EUR anwachsen, wenn 'fiktive' Beitragsjahre einfach fehlen. Bedeutet, wenn Sie jetzt bis 60 Nullwachstum erwirtschaften (Hartz4 z. B. ist unwesentlich mehr), müssen Sie vom Betrag der in der Rentenauskunft angegebenen (bisherigen) Regelaltersrente (ohne Hochrechnung) zunächst 18 % abziehen, zudem noch 10 % für Kranken-/Pflegversicherung, dann bleibt der Netto-Betrag übrig. Wenn es immer noch zu schwierig zum Verstehen ist, ab in die nächste Beratungsstelle der DRV/oder ins Rathaus, die malen es Ihnen in großen Buchstaben auf einen Zettel A4 zum mitnehmen/besseren Verständnis. Gruß w.
Keineahnungam 22.09.2009 | 16:25
Vielen Dank. So schnell kann man einen Menschen glücklich machen - auf eine einfache Frage; eine einfache Antwort.
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