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Experten-Antwort

Abzüge, Erwerbsminderungsrente

von Fragende23.02.2023 | 12:38
117 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich hier so die Fachärzten lese, habe ich sicherlich eine Frage für ganz Doofe, aber ich verstehe es nicht. :(( Ich habe gerade mit der DRV telefoniert, aber mir ging das alles viel zu schnell und ich habe immer noch Fragen. Wenn ich eine volle Erwerbsminderungsrente von 1000€ habe (weil sich das gut rechnet) wieviel Prozent gehen dann noch ab? 10,8% für frühen Rentenbeginn = 108€ 14,6% für Krankenversicherung = 146€ 3,4% für Pflegeversicherung = 34€ Gleich 288€ ???? Ist das tatsächlich so viel? Und dann noch Steuern???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragende hinsichtlich der Abzüge schließe ich mich den anderen Usern an. 10,8 % sind, je nach Alter beim Rentenbeginn, in den Auskünften bereits abgezogen. 11-12% als Daumenregel für den Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung halte ich auch für realistisch. Hinsichtlich einer steuerlichen Belastung halte ich mich heraus, da es sehr viele Aspekte zu berücksichtigen gilt. Hier rate ich Ihnen, sich bei entsprechenden Institutionen eine Unterstützung zu holen. Überschlägig kann man vielleicht einen der vielen Steuerrechner im Internet nutzen.

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4 Antworten

Fragendeam 23.02.2023 | 12:52
FACHFRAGEN soll da stehen, NICHT Fachärzten ***OMG!!***
ganz einfacham 23.02.2023 | 12:54
Der Betrag der in der Renteninformation oder Rentenauskunft angezeigt wird, beinhaltet den Abschlag bereits. Von 1000 Euro EM-Rente gehen noch ca. 11% als Daumenregel weg. Genauer halbe KV und volle PV.
Schadeam 23.02.2023 | 13:53
in der KV fällt nur der halbe Beitrag an (plus halber Zusatzbeitrag) KV und Pv sind ca 11%
Abschlägeam 23.02.2023 | 14:01
Wenn Ihre volle EM-Rente Brutto 1.000,00 EUR beträgt, sind darin schon die Abschläge für 'EM-Rente' enthalten. Und je nach Rentenbeginn ist nur ein Teil der Rente steuerpflichtig (2023 = 83%)
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