Hallo r2d2,
wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, dann nehmen Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch. Diese Rente hat dann einen Abschlag vom 11,4 %. Der Abschlag berechnet sich dabei vom 63. Lebensjahr bis zum 66. Lebensjahr und 2 Monate (38 Kalendermonate).
Die Abschläge werden bis zum 66. Lebensjahr und 2 Monaten berechnet, weil ab diesem Zeitpunkt diese Rentenart ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann. Andere Rentenarten haben keinen Einfluss auf die Abschläge.
Die (neue) Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat also auf diesen Abschlag ebenfalls keine Auswirkung. Diese Rente können Sie nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Werter User 'r2d2'
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Ein Witz ist es leider nicht.
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Der Gesetzgeber hat nicht gewollt, dass für eine unbegrenzte Zeit ab 01.07.2014, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte stets mit dem 63. Lebensjahr ohne Minderung in Anspruch genommen werden kann.
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Wenn Sie nun nach eigenen Angaben 48 Versicherungsjahre zusammenbringen, können Sie doch dann diese Rentenart mit 64+2 Mon. ohne Abschlag in Anspruch nehmen, wodurch die 11.4% für die Rentenart "langjährig Versicherte", die man mit 63 beginnen kann, entfallen würden.
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