Hallo Ulrike Molitor,
Ihr Anliegen sollten Sie an Ihre gesetzliche Krankenkasse und nicht an die gesetzliche Rentenversicherung richten, da es sich ja um Krankenkassenrecht handelt.
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Hallo Ulrike Molitor,
Ihr Anliegen sollten Sie an Ihre gesetzliche Krankenkasse und nicht an die gesetzliche Rentenversicherung richten, da es sich ja um Krankenkassenrecht handelt.
Was für ein Steigbügelhalter! Du wirst bald Ehrenbürger von Bad Harzburg!Der Staat ist in einer finanziellen Notlage, deshalb sucht er nach Geldquellen. Und am leichtesten ist die Kohle vom Staat bei denen zu holen, die sich nicht wehren können oder wollen oder ganz einfach doof sind und wo er so und so schon seine Hände drauf hat. Die Gerichte tanzen auch nach der Pfeife des Staates, denn die Richter bekommen ihre Kohle aus der Staatskasse. Die sagen sich natürlich, wes Brot ich ess, des Lied ich sing. So haben die Richter auch schon das Vertrauensschutzprinzip "ausgehebelt" und haben selbst schon langjährige Betriebsrentenbezieher rückwirkend teilweise sogar mit doppelten Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Man Merke: Recht ist nicht immer das was im Gesetzgebuch steht. Es nützt nichts Recht zu haben, Recht muß man bekommen.Welch ein grenzenloser Blödsinn!
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