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Experten-Antwort

Abzug Altersrente bei vorherigem Bezug einer befristeten Teilerwerbsminderungsrente

von Adeliger05.12.2021 | 17:10
153 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Experten/innen, wird eine Altersrente auch gekürzt, wenn in der Vergangenheit einmalig eine befristete Erwerbsminderungsrente für 3 Jahre gezahlt wurde und während dem Bezug dieser EMR (augrund eines Beschäftigungsverhältnisses von 18 Stunden/Woche) weiterhin Pflichtbeiträge in die DRV gezahlt wurden? Wird in diesem Fall trotzdem die Altersrente um 10.8% gekürzt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adeliger,

es kommt -wie von KSC bereits angemerkt- drauf an, wann in der Vergangenheit die Vorrente bezogen wurde.

Wenn die Vorrente vor dem 62.Lebensjahr weggefallen ist, dann wird dieser Vorrentenbezug bei einer nachfolgenden Altersrente für den Zugangsfaktor nicht berücksichtigt.

vgl. dazu -> https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0077.html#doc1574462bodyText14

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 05.12.2021 | 20:22
Wann ist bei Ihnen die Vergangenheit? Unmittelbar vor der Altersrente oder schon vor vielen Jahren. Ergängez Sie doch einfach Ihren Beitrag um die konkreten von - bis Daten
W^lfgangam 05.12.2021 | 22:34
Hallo Adeliger, Abschläge 'verfallen', wenn nach Wegfall der Rente eine Folgerente nach über 24 Monate neu festgestellt wird - hier sind ggf. die dann erforderlichen Abschläge zum Zeitpunkt des Beginns dieser Rente anzuwenden. Gruß w.
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