Hallo Adeliger,
es kommt -wie von KSC bereits angemerkt- drauf an, wann in der Vergangenheit die Vorrente bezogen wurde.
Wenn die Vorrente vor dem 62.Lebensjahr weggefallen ist, dann wird dieser Vorrentenbezug bei einer nachfolgenden Altersrente für den Zugangsfaktor nicht berücksichtigt.
vgl. dazu -> https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0077.html#doc1574462bodyText14