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Abzug bei EM

von Laro22.04.2008 | 20:06
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2 Antworten

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Guten Tag Meine Daten :geboren am 18.03.47,habe alle Vorraussetzungen erfüllt und habe eine Schwerbehinderung von 50% seit 2005.Beabsichtige noch bis mein 63 Geburtstag noch zu arbeiten um Abzugsfrei in Rente zu gehen. Meine Frage Mir ist zu Ohren gekommen das mann nur bei 60% EM volle Rente bezieht,stimmt das? Vielen Dank für eine seriöse Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Laro,

die Höhe der Prozente beim Schwerbehindertenausweis hat keinen Einfluss auf die Höhe einer zu gewährenden Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente wird mit Abschlägen gezahlt, sofern Sie vor Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Der Höchstabschlag ist jedoch auf 10,8 % begrenzt. Als Versicherter des Geburtsjahrganges 1947 ist es für Sie möglich, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 Jahren und 10,8 % Abschlag bzw. mit 63 Jahren abschlagsfrei in Anspruch zu nehmen. Eine abschlagsfreie Zahlung dieser Rente ist nur für Personen möglich, die bereits am 16.11.2000 das 50. Lebensjahr vollendet hatten und zu diesem Zeitpunkt auch eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % nachweisen konnten.

Sofern Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können Sie diese Altersrente mit 63 Jahren abschlagsfrei in Anspruch nehmen und zu empfehlen wäre noch, den formellen Rentenantrag 3 bis 4 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 22.04.2008 | 21:04
Hallo Laro, ich weiß nicht, woher Du das hast, aber das ist völliger Unsinn. Lass Dich nicht verunsichern. Ab 50 % EM kann man die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen. Ob wann dann 50 %, 60 % oder gar 100 % hat, spielt für die Rentenhöhe dann überhaupt keine Rolle mehr. Deine Information, dass Du mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen kannst, wenn Du mindestens 50 % hast und außerdem mindestens 35 Versicherungsjahre, ist absolut richtig.
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