Hallo mrs. money,
Ihr Rentenbescheid enthält u.a. auch die Anlagen „fünf“ und „sechs“. Aus der Anlage „fünf“ ergeben sich die übertragenen Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich, in der Anlage „sechs“ werden alle Entgeltpunkte aus allen Anlagen zusammengezählt, auch die aus dem Versorgungsausgleich.
Erst jetzt wird die Gesamtsumme an Entgeltpunkten mit dem „Zugangsfaktor“ (bei Ihnen 0,892) multipliziert. Erst durch diesen Abschlag erhalten Sie Ihre persönlichen Entgeltpunkte.
Dem „Rentenversicherungsträger“ ist es egal, wem er aus den Entgeltpunkten eine Rente gewährt. Allerdings führt ein vorzeitiger Rentenbezug statistisch auch zu einer längeren Rentenbezugsdauer. Dieser längere Rentenbezug wird daher bei den persönlichen Entgeltpunkten über den Zugangsfaktor berücksichtigt.
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