Bei mtl. Abrechnungen werden Ihre Beiträge bis zu 5.250,- EUR berechnet. Was „KSC“ meint ist, dass wenn Sie im neuen Jahr noch Weihnachtsgeld bekämen, wird diese Abrechnung in den letzten Abrechnungsmonat des alten Jahres (i.d.R. Dezember) gelegt, wenn da noch Luft ist d.h. wenn im Dez. schon bis 5250,- EUR voll ist, ist das Weihnachtsgeld „sozialversfrei“ wenn nicht dann anteilige Berechnung.