Hallo ADHS-Coach,
die Deutsche Rentenversicherung spricht kein Berufsverbot aus.
Allerdings kann im Rahmen einer sozialrechtlichen Beurteilung festgestellt werden, dass die Arbeit mit Menschen nicht leidensgerecht ist.
Ich schließe mich den Aussagen hierzu von " Flieder" an.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
In Chats kann jeder alles behaupten und posten. Ob das nun wahr ist oder nicht, weiß keiner.
Sie werden uns aber keinen DRV Bescheid vorlegen können in dem folgendes steht:
Herr/Frau XY darf keine Arbeit ausüben bei der sie mit Menschen in Kontakt kommt, oder irgendwas ähnliches.
So etwas kann, darf und wird die DRV nicht bestimmen.
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