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Experten-Antwort

ADHS verhindert Arbeit mit Menschen, Beispiel Coaching

von ADHS-Coach16.04.2023 | 20:44
630 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Während einer Veranstaltung (Ziel Coaching-Ausbildung) las ich in einem yt-Chat, dass einer Teilnehmerin von der Rentenversicherung die Arbeit mit Menschen verboten worden wäre. Da viele Ärzte, Psychologen, Lehrer etc. ADHS haben und ihnen die Berufsausbildung nicht verboten wurde, fand ich das erstaunlich, fragwürdig. Gibt es so ein Gesetz oder andere rechtsgültige Regelung? Denn damit würde kein liebender Elternteil sein Kind noch testen lassen und keiner mit Verdacht würde Hilfe suchen. Das Stiga wäre noch schlimmer als sowieso schon. Erbitte verbindliche Stellungnahme. Freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.04.2023 | 13:36

Hallo ADHS-Coach,

die Deutsche Rentenversicherung spricht kein Berufsverbot aus.

Allerdings kann im Rahmen einer sozialrechtlichen Beurteilung festgestellt werden, dass die Arbeit mit Menschen nicht leidensgerecht ist.

Ich schließe mich den Aussagen hierzu von " Flieder" an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

einfach am 16.04.2023 | 21:17
Die DRV kann kein Berufsverbot aussprechen, ganz gleich warum. Wenn jemand was anderes behauptet, lassen Sie sich am besten den entsprechenden Bescheid zeigen.
Fliederam 17.04.2023 | 08:14
Wie bereits gesagt, kann die DRV niemandem eine gewisse Arbeit verbieten. Es kann höchstens sein, dass im Rahmen einer sozialmedizinischen Beurteilung festgestellt wird, dass die Arbeit mit Menschen nicht leidensgerecht ist. Das hätte zur Folge, dass im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben eine Tätigkeit, in der man "mit Menschen arbeitet", nicht förderfähig ist. Für Betroffene ist das belastend und daraus wird dann schnell mal "Die DRV hat gesagt, ich darf nicht mit Menschen arbeiten." und daraus wird dann "Mir wurde verboten, mit Menschen zu arbeiten." Außerdem wird jeder Fall individuell betrachtet, so dass man nicht direkt sagen kann, dass jede von ADHS betroffene Person aus Sicht der DRV nicht mit Menschen arbeiten kann.
Schadeam 17.04.2023 | 08:14
In Chats kann jeder alles behaupten und posten. Ob das nun wahr ist oder nicht, weiß keiner. Sie werden uns aber keinen DRV Bescheid vorlegen können in dem folgendes steht: Herr/Frau XY darf keine Arbeit ausüben bei der sie mit Menschen in Kontakt kommt, oder irgendwas ähnliches. So etwas kann, darf und wird die DRV nicht bestimmen.
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