Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Adoptiefkind

von Sieglinde Gmeiner12.08.2014 | 15:54
5135 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wird ein adoptiertes Kinde nicht bei der Rente und Mütterrente berücksichtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die recht eindeutige Frage: “Wird ein adoptiertes Kind nicht bei der Rente und Mütterrente berücksichtigt?“, wirft recht seltsame Auswüchse hinsichtlich der Kommentare hervor. Klare Antwort: Wird das Kind innerhalb der Kindererziehungszeiten (Geburten vor 1992 bis zum zweiten Lebensjahr, ab 1992 bis zum dritten Lebensjahr) adoptiert, sind auch Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung für den Adoptivelternteil anrechenbar. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr können entsprechend Kinderberücksichtigungszeiten geltend gemacht werden. Entscheidend ist somit der Zeitpunkt der Adoption (Gleichstellung laut BGB).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Martinam 12.08.2014 | 16:21
Wenn Sie die Kindererziehungszeit für dieses Kind (noch) nicht beantragt haben logischweise nicht.
W*lfgangam 12.08.2014 | 18:33
Allgemeine Zusatzfrage: Eigentlich sind Adoptivkinder ja leiblichen Kindern gleichgestellt - in der Geburtsurkunde stehen genauso die neuen Eltern 'ab Geburt' bereits drin, als Außenstehender ist kein 'Übernahmedatum' erkennbar. - Was passiert, wenn ein Kind z. B. erst mit 1, 3 oder 5 Jahren adoptiert worden ist und die leiblicher Mutter ebenfalls Kindererziehungszeiten bis dahin geltend macht? - Müssen die Adoptiveltern die Frage nach 'lückenloser' Erziehung ab Geburt bis 10 im V800 verneinen und einen kürzeren Zeitraum eintragen? Gruß w.
senf-dazuam 12.08.2014 | 16:32
Wenn es der Rentenversicherung bekannt gemacht wird, können auch hier bis zum 3. Lebensjahr Kindererziehungszeiten und bis zum 10. Lebensjahr Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Am besten einmal mit den Unterlagen zu einer Beratungsstelle der DRV gehen und dort gleich die Daten erfassen lassen.
Anonym!am 12.08.2014 | 18:56
Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder sind nun 2 Jahre. Volksmund und ahnungslose Politiker reden von "Mütterrente". Voraussetzungen hierfür ist, dass man das Kind in den ersten beiden Jahren selbst erzogen hat. Im konrketen Fall heißt, dass wenn das Kind erst ab dem 3. Lebensjahr in den Haushalt aufgenommen wurde, es keine Mütterrente gibt. Im V800 wird die Frage gestellt, ob man während den ersten 10 Jahren selbst erzogen hat. Diese Frage wäre in diesem Fall zu verneinen und für jedes Kind auf dem Extraformular V805 anzugeben, wer von wann bis wann das Kind während den ersten 10. Lebensjahren erzogen hat.
W*lfgangam 12.08.2014 | 19:30
Zitat von Anonym! anzeigenausblenden
Hallo Anonym!, soweit alles bekannt und richtig ...ich dachte eigentlich an eine Raa (Rechtsanweisung), dass bei Adoptivkindern (eine Differenzierung wird im Antrag ja nicht vorgenommen) grundsätzlich keine Nachfrage zu den tatsächlichen Erziehungszeiten zu erfolgen hat ;-) - wenn die Antragstellerin 'einfach mal so' ...man lässt als Berater ja schon mal Gedanken laut werden *g die komplette Erziehungszeit geltend macht. Wie wollen Sie da vermeiden, dass bei Rückfragen/Abgleich bei der leibliche Mutter der besondere Schutz von Adoptivkindern gewahrt bleibt oder ggf. widersprüchliche (Zeit-)Angaben gar im 'direkten' Kontakt geklärt werden? Gruß w.
Sozialröchler?am 12.08.2014 | 21:25
Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleich gestellt. Selbst wenn der Rentenversicherung die Tatsache einer Adoption bekannt ist, darf hier keine Ausforschung der Verhältnisse erfolgen. Falsche Angaben werden jedoch meistens dadurch aufgedeckt, dass eine der beiden "Mütter" die richtigen Angaben macht und die falschen Angaben der anderen so durch den Gegenseitigkeitsvermerk "Erziehung durch eine andere Person" auffliegen.
W*lfgangam 12.08.2014 | 21:46
Zitat von Sozialröchler? anzeigenausblenden
Hallo Sozialröchler, und dieser Gegenseitigkeitsvermerk ist aktenkundig und den kann 'ich als Adoptivkind/beteiligte Person' so einfach im Rahmen des Rechts zur Akteneinsicht zur Kenntnis erlangen/meine (unerwünschten) Schlüsse daraus ziehen? Ich weiß, sind minimale Einzelfälle - die Praktiker sagen/denken: schon der erste wäre einer zu viel, dieses besonders Schutzrecht über diesen Weg auszuhöhlen zu können. Bedanke mich trotzdem für die Diskussion, die Datenschutz rechtlichen Auswirkungen dieses sensiblen Bereich sind sicher auf einer anderen Ebene zu führen (die DRV hat ja dafür genug Arbeitsgruppen ;-) Bin gespannt, wie der/die Experte/in morgen früh rumeiernde ...pardon, sachliche relevante Gedanken dazu veröffentlichen wird *g Gruß w.
Schadeam 12.08.2014 | 23:54
Dem V800 sehe ich nicht an, ob ich angelogen werde. Gibt die Adoptivmutter an Sie habe das Kind die kompletten Jahre erzogen, so erkenne ich das an. Was bleibt mir auch anders übrig. Gibt sie an das Kind wurdeab xx.xx.xxxx erzogen, kann ich es nur ab da anerkennen. Wo ist das Problem?
Batrixam 13.08.2014 | 07:07
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich glaube kaum, dass ein Kind resp. Adoptivkind Akteneinsicht in die Akte der Mutter resp. Adoptivmutter erhält, solange keine Vollmacht der Versicherten vorliegt! Genauso wenig, wie irgendeine andere Person (auch Ehegatten nicht) ohne Vollmacht Auskünfte oder Akteneinsicht erhält! Also dürfte sich diese Problematik eigentlich nicht ergeben...
Carlaam 13.08.2014 | 08:13
Beziehen Sie bereits eine Rente? Falls ja, bekommen Sie die "Mütterrente" nur unter der Voraussetzung, dass die Kindererziehungszeiten für den zwölften Lebensmonat auch bei Ihnen anerkannt sind.
W*lfgangam 13.08.2014 | 21:43
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Hallo Beatrix, ich sage nur Halb-/Vollwaisenrente, ggf. mit Betreuer/Vormund (Jugendamt) ...okay, nun kommt die grenzwertige Promillemöglichkeit - ich habe allerdings schon bei Fällen aus dem Jugendamt/Vormund dran gedacht, die Akte anzufordern (wenn man überhaupt keine Anhaltspunkte zum (ungeklärten) VV hat, dann kommen noch Auslandszeiten ins Spiel und dieses Klientel hat für 17 Kinder oft auch 17 verschiedene Väter ...aber bisher hat sich das eben so erledigt, Antrag ohne Inhalt gestellt, etwaige Rückfragen abwarten, klappt). Damit soll's gut sein. Gruß w.
christa Mellenentinam 26.10.2014 | 13:41
Gundela Schäfram 24.01.2015 | 16:06
Kohram 20.04.2015 | 12:05
[quote=213573] Wenn es der Rentenversicherung bekannt gemacht wird, können auch hier bis zum 3. Lebensjahr Kindererziehungszeiten und bis zum 10. Lebensjahr Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Am besten einmal mit den Unterlagen zu einer Beratungsstelle der DRV gehen und dort gleich die Daten erfassen lassen. Sehr geehrte Damen und ´Herren, wenn ich diesen Absatz lese, müsste unsere Mieterin für Ihr mit zwei Jahren adoptiertes Enkelkind Mütterrente beziehen. Die Mieterin ist heute 84 Jahre und hat vor 40 Jahren das Kind adoptiert. Telef. wurde mir die Auskunft erteilt, dass , wenn das Kind mit einem Jahr adoptiert wird, sie Mütterrente bekommen hätte. Was ist nun richtig? Über eine kurzfristige Antwort, wären wir Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Heike Kohr
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026