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Experten-Antwort

Adoption, Elterngeld und Kinderberücksichtigung

von hape10.11.2023 | 11:23
472 Ansichten
7 Antworten
Wir haben in 2020 ein 5 jähriges Kind adoptiert, ich habe danach für 1 Jahr elterngeld bekommen, kann/mss ich bei der DRV noch Kinderberücksichtigungszeiten beantragen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2023 | 09:57

Hallo hape,

für die Erziehung eine Kindes werden einem Elternteil für die ersten 3 Lebensjahre Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung (Kindererziehungszeiten) und für die ersten 10 Lebensjahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Da Sie Ihr Kind ab dem 5. Lebensjahr adoptiert haben, können Ihnen oder dem anderen Adoptivelternteil Berücksichtigungszeiten vom Beginn der Adoptivpflege bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres angerechnet werden. Die Feststellung der Zeiten können Sie jederzeit (spätestens mit dem Rentenantrag) beantragen. Nutzen Sie hierzu gern auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.

6 Antworten

Abschlägeam 10.11.2023 | 11:30
Das sollten Sie tun, ob es sich tatsächlich lohnt, wird dann von Ihrer DRV berechnet. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
hapeam 10.11.2023 | 12:03
Abschläge schrieb

Das sollten Sie tun, ob es sich tatsächlich lohnt, wird dann von Ihrer DRV berechnet.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230803-tmn-kinderberuecksichtigungszeiten.html

das heisst doch, vom Elterngeld werden keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, sondern es werden die üblichen Zeiten bis zum 10. LJ berücksichtigt.
Abschlägeam 10.11.2023 | 12:12
hape schrieb

das heisst doch, vom Elterngeld werden keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, sondern es werden die üblichen Zeiten bis zum 10. LJ berücksichtigt.

dass Beiträge bezahlt werden, hat keiner gesagt :-) bitte lesen Sie die Broschüre, hier weiß doch keiner, was genau bei Ihnen in der Zeit ab Adoption bis ein Tag vor dem 10. Geburtstag des Kindes war. Oder wollten Sie nun nur wissen, was mit dem einen Jahr (während Elterngeld) ist? Steht da aber auch drin :-)
hapeam 10.11.2023 | 12:49
Abschläge schrieb

dass Beiträge bezahlt werden, hat keiner gesagt :-)

bitte lesen Sie die Broschüre, hier weiß doch keiner, was genau bei Ihnen in der Zeit ab Adoption bis ein Tag vor dem 10. Geburtstag des Kindes war.

Oder wollten Sie nun nur wissen, was mit dem einen Jahr (während Elterngeld) ist?

Steht da aber auch drin :-)

Danke für die Auskunft. Ab der Adoption wird das Kind wie ein eigenes Kind betrachtet, da es bereits 5 Jahre alt war gibt es die Berücksichtigungszeiten nur bis zum 10.LJ, die dem Elternteil zugesprochen werden, der überwiegend erzogen hat.
Abschlägeam 10.11.2023 | 13:27
hape schrieb

Danke für die Auskunft. Ab der Adoption wird das Kind wie ein eigenes Kind betrachtet, da es bereits 5 Jahre alt war gibt es die Berücksichtigungszeiten nur bis zum 10.LJ, die dem Elternteil zugesprochen werden, der überwiegend erzogen hat.

Aber ab der Adoption sind das dann doch Sie bzw. Ihr Partner der/die das adoptierte Kind erzogen hat. Also ab Adoption bis Vollendung 10 LJ. können Sie beantragen. Sind ja immerhin auch noch drei-vier Jahre. Lesen Sie hierzu auch noch einmal die 'rechtlichen Hinweise' insbesondere Punkt 3.3 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Privatadoption gesuchtam 10.05.2024 | 03:00
Hallo Kontakt (nkwentipeter11965@gmail.com), wenn Sie an einer Kinderadoption interessiert sind, haben mein Mann und ich von hier aus privat adoptiert. Danke Christine
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