Hallo hape,
für die Erziehung eine Kindes werden einem Elternteil für die ersten 3 Lebensjahre Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung (Kindererziehungszeiten) und für die ersten 10 Lebensjahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Da Sie Ihr Kind ab dem 5. Lebensjahr adoptiert haben, können Ihnen oder dem anderen Adoptivelternteil Berücksichtigungszeiten vom Beginn der Adoptivpflege bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres angerechnet werden. Die Feststellung der Zeiten können Sie jederzeit (spätestens mit dem Rentenantrag) beantragen. Nutzen Sie hierzu gern auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Das sollten Sie tun, ob es sich tatsächlich lohnt, wird dann von Ihrer DRV berechnet.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230803-tmn-kinderberuecksichtigungszeiten.html
das heisst doch, vom Elterngeld werden keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, sondern es werden die üblichen Zeiten bis zum 10. LJ berücksichtigt.
dass Beiträge bezahlt werden, hat keiner gesagt :-)
bitte lesen Sie die Broschüre, hier weiß doch keiner, was genau bei Ihnen in der Zeit ab Adoption bis ein Tag vor dem 10. Geburtstag des Kindes war.
Oder wollten Sie nun nur wissen, was mit dem einen Jahr (während Elterngeld) ist?
Steht da aber auch drin :-)
Danke für die Auskunft. Ab der Adoption wird das Kind wie ein eigenes Kind betrachtet, da es bereits 5 Jahre alt war gibt es die Berücksichtigungszeiten nur bis zum 10.LJ, die dem Elternteil zugesprochen werden, der überwiegend erzogen hat.
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