Die Versichertenältesten werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen von der Vertreterversammlung gewählt. Die Vorschläge kommen von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen, die berichtigt sind, Vorschlagslisten einzureichen.
Benannt werden können Personen, die am Tage der Wahlankündigung (Stichtag für die Wählbarkeit) versichert oder Rentenbezieher/in sind sowie das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich der DRV Oldenburg-Bremen haben.
Nicht wählbar sind Personen, denen die Zulassung als Rechtsbeistand auf dem Gebiet der Sozialversicherung (z. B. Rentenberater) erteilt ist.
Für ihr Ehrenamt werden die Versichertenältesten vom Büro der Selbstverwaltung qualifiziert. Neu Gewählte erhalten Einführungsseminare und Hospitationen bei ihren hauptamtlichen Kollegen. Im Übrigen findet einmal jährlich ein einwöchiges Fortbildungsseminar in einer Bildungseinrichtung der Rentenversicherung und eine eintägige Arbeitstagung in der Hauptverwaltung statt. Im Alltagsgeschäft erfolgt die fachliche Betreuung durch die Auskunfts- und Beratungsstellen.
Die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten werden durch Pauschalbeträge (Zeitaufwand, Sachkosten und Antragsaufnahmen) entschädigt, die auf Vorschlag des Vorstands von der Vertreterversammlung der DRV Oldenburg-Bremen festgesetzt werden.