Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Ändern ALG1 in Übergangsgeld

von ichnur04.03.2012 | 11:17
2422 Ansichten
3 Antworten
Ich benötige mal wieder Eure Hilfe. ich habe vom 1.12.2011 bis zum 7.1.2012 ALG1 bezogen, danach bis zum 7.3.2012 Elterngeld und ab dem 8.3.2012 bis „auf weiteres“ (kein Schreibfehler) wieder ALG1. Ich werde ab dem 12.03.2012 einen RVL machen und hierüber weis das Arbeitsamt auch Bescheid ( schätze deswegen "bis auf weiteres"). Ich habe auch bereits vor ca. 5 Wochen alle Unterlagen per Einschreiben nach Berlin geschickt die von Nöten sind um mein Übergangsgeld zu berechnen. Bis heute habe ich noch nichts von dort gehört, muss ich noch aktiv werden? Wer meldet mich aus dem ALG1 Bezug ab? Wieso ist der ALG Bescheid bis auf weiteres? Fragen über Fragen hoffe ich ruiniere Euch nicht das schöne Sonnige Wochenende

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.03.2012 | 13:22

Hallo ichnur,

einen Übergangsgeldbescheid werden Sie erst erhalten, wenn die Maßnahme begonnen hat. Bitte warten Sie daher den Beginn der Maßnahme ab. Weiteres sollte von Ihnen gegenüber dem Rentenversicherungsträger nicht zu veranlassen sein, da Sie ja bereits „alle Unterlagen nach Berlin geschickt haben“.

Experten-Antwortam 05.03.2012 | 14:20

Dem Beitrag von Nix wird voll und ganz zugestimmt. Falls alle Unterlagen vorliegen, kann Berlin erst ab Beginn des RVL am 12.03.2012 auch Übergangsgeld auszahlen. Zur Beruhigung können Sie sich selbstverständlich auch von Berlin aus dies telefonisch bestätigen zu lassen.

1 Antworten

Nixam 05.03.2012 | 08:54
Hallo ichnur! Sie haben die Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld G510 an den RV-Träger gesandt, nachdem Sie diesen von Ihrem alten Arbeitgeber haben ausfüllen lassen? Sie haben sich also Ihr letztes dort bezogenes Arbeitsentgelt bescheinigen lassen und auch das heute gültige Tarifentgelt, welches Sie heute noch kriegen würden, wenn Sie noch bei Ihrem alten Arbeitgeber heute noch beschäftigt gewesen wären? Dann haben Sie wirklich alles richtig gemacht. Sie müssen dann noch dem Arbeitsamt mitteilen, wann taggenau der RVL beginnt, damit das ALG I dort taggenau vorher eingestellt wird. Für die Zeit ab dem Beginn des RVL bekommen Sie tatsächlich Übergangsgeld....wenn Sie wie von mir oben beschrieben die - richtigen - Unterlagen eingereicht haben. Sollte der alte Arbeitgeber nicht mehr existieren, wäre es sinnvoll gewesen, dem RV-Träger mitzuteilen, welchen Beruf Sie genau ausgeübt haben mit Berufsausbildungsabschluß oder ohne, in welcher Branche Sie beschäftigt waren und welches Entgelt Sie dort zuletzt bezogen haben, damit das korrekte Tarifentgelt von der DRV Bund ermittelt werden kann. Vom ALG-I-Bezug müssen Sie sich selbst abmelden. Der ALG-Bescheid lautet "bis auf weiteres", weil eben der Sachbearbeiter beim Arbeitsamt scheinbar nicht genau weiß, wann genau taggenau Ihr RVL beginnen wird. Das würde ich ihm schon an Ihrer Stelle noch mitteilen. Melden Sie sich also bitte vom ALG-I-Bezug zum Tag vor RVL-Beginn selbst beim Arbeitsamt ab! Das müssen Sie noch unbedingt machen, um eine Überzahlung zu vermeiden, sonst gibt das noch Verzögerungen beim Übergangsgeldauszahlen durch den RV-Träger, weil das Arbeitsamt einen Erstattungsanspruch bei DRV Bund anmeldet und dieser Erstattungsanspruch von Ihrem DRV-Bund-Sachbearbeiter auch noch bearbeitet werden muß, was zu Verzögerungen bei Ihrer Übergangsgeldzahlung auslösen wird!!!! Viele Grüße Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026