Ja, ein entsprechender Antrag kann jederzeit gestellt werden.
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Ja, ein entsprechender Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Für Ihren Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung war nicht nur die gesundheitsbedingte Einschränkung Ihres Leistungsvermögens maßgebend, sondern auch die jeweilige Arbeitsmarktlage. Es gibt allerdings nur einen Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung; unerheblich ist hierbei, ob er auf medizinischen Gründen beruht oder arbeitsmarktbedingt eingetreten ist - insofern würde sich an der Rentenhöhe nichts ändern.
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus rein gesundheitlichen Gründen, könnte im Gegensatz zur Arbeitsmarktrente jedoch auch unbefristet geleistet werden.
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