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Experten-Antwort

Änderubgswunsch der Heilstätte abgelehnt

von Aha16.03.2022 | 16:50
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich habe einen Reha-Antrag mit Wunschklinik gestellt. Dem Reha-Antrag wurde stattgegeben. Allerdings wurde mir eine andere Reha-Klinik zugewiesen, weil in meiner Wunschklinik angeblich nur Kinder und Jugendliche aufgebommen würden. Ich habe beantragt, zeitgleich mit meinem Kind zu fahren. Die Reha meines Kindes ist genehmigt. Die Einrichtung nimmt regelmäßig und ganz offiziell Eltern als eigenständige Patienten auf, die Aufnahmemöglichkeit habe ich schon vor Antragsstellung mit der zuständigen Klinikärztin geklärt. All das habe ich im Antrag auf Heilstättenänderung angegeben. Heute erhielt ich die Ablehnung des Änderungsantrags, weil die Klinik angeblich keinen Belegungsvertrag mit der Drv hätte. Ich könnte nur dort hin, wenn ich nur dort die Reha erfolgreich durchgeführt werden könnte und alle anderen Kliniken ungeeignet wären. Ich habe in der Wunschklinik angerufen und dort sagte man mir, dann man regelmäßig erwachsene Paitienten von der drv bund hätte. Was kann ich jetzt noch machen. Aus verschiedenen (auch betreuungsrelevanten) Gründen kommt nur eine zeitgleiche Reha für mein Kind und mich in Frage. Vielen Dank! Beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aha,

der Rentenversicherungsträger ist nicht verpflichtet, Ihre „Wunschklinik“ zu genehmigen. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die der Rentenversicherungsträger zu berücksichtigen hat – wie Indikation der Klinik und Belegungsfähigkeit aufgrund entsprechender Verträge (Stichwort: Kosten).

Wenn Sie gegen die Ablehnung der von Ihnen angegebenen Wunschklinik vorgehen wollen, so sollten Sie einen entsprechenden Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers einlegen. Diesen sollten Sie dann auch entsprechend begründen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Ahaam 16.03.2022 | 17:30
Und noch eine Frage. Falls sich an der Reha-Klinik nicht mehr rütteln lässt. Wäre es möglich, statt einer stationären eine ambulante Reha zu machen? Müsste ich dazu einen komplett neuen Antrag stellen? Also ich möchte am Liebsten in die Wunschklinik, aber notfalls wäre es für mich mamchbar, ambulant behandelt zu werden und anschließend mit meinem Kind in dessen Reha fahren... Kann ich da eine Umstellung erwirken?
Deutsche Rentenversicherung
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