Hallo Hima,
von Seiten der Rentenversicherung wird nicht gefordert, dass der Arbeitsvertrag dauerhaft auf eine verminderte Stundenzahl geändert wird. Eine zeitliche Befristung passend zum rentenrechtlichen Rahmen ist natürlich genauso möglich.
Arbeitsrechtliche Auswirkungen/Vorschriften können wir nicht beurteilen.