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Experten-Antwort

Änderung der Diagnosen während der EU-Rente

von Egemen12.08.2010 | 15:27
5528 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experte, liebe ForumteilnehmerIn, es geht nun um folgenden Sachverhalt: Der Betroffene bezieht seit 2005 Rente wegen schwere Depressionen (Diagnosen F33.1, etc.), bewilligt auf Dauer. Er wurde durch sein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie regelmäßig behandelt; vor Kurzem wurde er (Facharzt) pensioniert, den Arztpraxis hat eine andere Facharzt für Neurologie und Psychiatrie übernommen. Bei seinem ersten Besuch des Betroffenen stellte sich heraus, dass der neue Facharzt keinerlei Vorinformationen über den Patient verfügt und stellte Fragen in Bezug auf seine Beschwerden als ob er erstmals in Behandlung wäre. Nach diesem ersten Besuch schickte neu Facharzt für Neurologie und Psychiatrie einen Brief an Hausarzt des Betroffenen, in dem die Beschwerden, Diagnosen, Psychiatrischer Befund sowie Beurteilung/Therapie im Einzelnen dargestellt wurden. Bei diesem Brief wurden ganz andere Diagnosen angegeben und stimmen mit den bisherigen Diagnosen nicht überein, wonach der Betroffene seine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht. Die Änderung der Diagnosen bringt im Falle der späteren Prüfungen durch DRV mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Schwierigkeiten mit sich, so dass ich hier um nützliche Informationen bzw. Klarstellung bitten möchte: 1) Was passiert mit dem Patientenunterlagen im Falle einer Praxisübernahme durch einen anderen Facharzt? 2) Kann der Facharzt die bereits anerkannten Diagnosen sogar bei einer ersten Behandlung plötzlich ändern? 3) Was kann man gegen den möglichen Unstimmigkeiten des Facharztes machen, um die späteren Schwierigkeiten zu vermeiden? Vorab vielen herzlichen Dank für nützliche Informationen…! Egemen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Egemen,

zu Patientenunterlagen und Diagnosen von Ärzten kann in diesem Forum leider keine Stellungnahme abgegeben werden.

Eine Dauerrente wird dann gewährt, wenn mit einer Besserung des Gesundheitszustandes nicht mehr zu rechnen ist.

Sollte sich entgegen der Einschätzung zum Rentenbeginn der Gesundheitszustand doch so verbessern, dass jemand wieder ins Erwerbsleben eingegliedert werden kann, wäre es theoretisch möglich, auch eine Dauerrente wieder zu entziehen.

Hierbei handelt es sich aber um Ausnahmefälle, die bei recht jungen Menschen eintreten könnten.

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3 Antworten

Egemenam 15.08.2010 | 15:23
Zunächst härzlichen Dank für die bisherige Antworten. Lieber Sozialrechtler, hat der Patient bei der neuen Psychiater keine Rechte, damit seine bisher anerkannten Diagnosen weiterhin gültig sind, wenn bei der Anamnesie (Beschwerden) keine wesentliche Änderungen eingetreten sind (auch der neu Psychiater schreibt die gleiche Medikamente wie sein Vorgänger auf) ? Nochmals vielen herzlichen Dank für die Bemühungen! Egemen
Sozialrechtleram 14.08.2010 | 23:51
Zitat von Egemen anzeigenausblenden
Diagnosen sind nach ständiger Rechtsprechung keine Tatsachen sondern Meinungen. Da auch unter Ärzten die ärztliche Schweigepflicht zu beachten ist - die DRV-Ärzte mißachten das ständig! - gilt bei Praxisübernahme, dass der Nachfolger die Patientenakten nur mit vorheriger Einwilligung der Patienten einsehen darf. Das ist ständige Rechtsprechung des BGH. Dass Diagnosen im psychiatrischen Bereich von Arzt zu Arzt verschieden ausfallen, liegt daran, dass Psychiatrie eine Erfahrungswissenschaft ist, deren Methoden zur Klassifierung von Erkrankungen nicht ausreichend objektiviert und standardisiert sind. Bestes Beispiel ist das sog. Borderline-Syndrom, welches es gar nicht gibt, weil hier die Fälle subsumiert werden, die die Psychiater nicht erkennen und klassifizieren können. Menschliches Normalverhalten ist schon nicht klassifizierbar. Wie will man denn Abweichungen davon objektiv klassifizieren? Der Patient sollte also zur Abklärung also einen dritten Psychiater aufsuchen und sich wieder "Erstuntersuchen" lassen. Das dürfte klärend helfen. Ihre Anfrage bestätigt übrigens meine These, dass Ärzte selten Eigennitiative entwickeln, wenn die Möglichkeit zum Abschreiben besteht, wie dies bei den DRV-Ärzten regelmäßig der Fall ist. Insofern könnte durchaus daraus ein unberechtigter Rentenenzug resultieren.
Sozialrechtleram 16.08.2010 | 00:57
Zitat von Egemen anzeigenausblenden
Es gibt keinen Rechtsanspruch dahingehend, daß ein Arzt die Diagnose = Meinung seines Vorgängers übernimmt. Wer Klarheit will, sollte den Arzt wechseln und eine Zweitmeinung einholen. Und wer hartgesotten genug ist, begibt sich in eine psychiatrische Klinik, tut so, als sei er ein Akutfall und erzählt nix von Rente etc. . Ob das hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Frage hilfreich ist, kann erst ein Versuch zeigen. Ansonsten ist es logischerweise Quatsch, wenn ein Psychiater bei langanhaltender Depression noch nutzlose Medikamente verschreibt. Antidepressiva helfen oder sie helfen nicht binnen einer gewissen Frist. Aber das muß jeder für sich selbst feststellen. Außerdem gilt, daß jede Depression einen Anfang hat, aber auch ein Ende und Antidepressiva das Ende verhindern können = paradoxe Arzneiwirkung.
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