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Änderung der teilweisen EU-Rente auf Vollrente?

von Sigi29.10.2009 | 12:20
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1 Antworten
Hallo, ich(59) habe, nachdem ich 40 Jahre im Straßenbau gearbeitet habe starke Probleme mit der Lendenwirbelsäule. Laut Aussage meines Arztes würde nur ein "Komplettaustausch" helfen, aber das geht ja leider nicht. Als es im Frühjahr gar nicht mehr ging (ich war bereits 8 Monate krank), stellte ich auf Anraten des medizinischen Dienstes der KK einen Antrag auf EU-Rente (ich habe 30% Schwerbehinderung, ein Antrag auf Erhöhung läuft). Nach verschiedenen physiotherapeutischen Maßnahmen, Schmerzbehandlung und einer zusätzlich von mir selbstbezahlten Akupunktur, haben sich keinerlei Verbesserung meines Befindens ergeben. Im Juli war ich zur Reha und wurde dort als nicht arbeitsunfähig entlassen. Inzwischen haben sich meine Beschwerden weiter verschlimmert. Ich habe Probleme mit dem Laufen, Stehen, Sitzen und Liegen und Schmerzen ohne Ende. Jetzt habe ich Bescheid auf meinen Rentenantrag bekommen, dass mir eine Teilrente gezahlt wird, weil ich nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann. Ich soll aber noch über 6 Stunden arbeiten können und wäre in der Lage leichte Tätigkeiten auszuführen. Ich bin wirklich froh, dass ich die Rente erhalte, muss mich nun aber dem Arbeitsamt als vermittelbar zur Verfügung stellen. Ich würde wirklich gern noch einige Jahre arbeiten,weiß aber nicht, wie ich, wenn mich jemand einstellen würde (das ist in meinem Alter ja ohnehin schwer), längere Zeit irgendeine Tätigkeit ausüben soll. Wie gesagt längere Zeit am Stück sitzen, gehen oder stehen geht einfach nicht. Seit der Reha ist mein Zustand eher schlimmer als besser geworden und die vom Schmerztherapeuten ausgeführte Akupunktur, von der mein Arzt und ich mir wenigstens eine Schmerzlinderung erhofft hatten, hat bisher (nach 8 Behandlungen) noch keine Besserung erbracht. Wie verhalte ich mich jetzt gegenüber dem AA und habe ich eine Chance, dass aus der Teilrente eine Vollrente wird? Mit freundlichen Grüßen Sigi

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.10.2009 | 13:33

Hallo Sigi,

leider kann ich von hier aus zu Ihrem Problem keine eindeutige Aussage treffen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Gesundheitszustand bei der Rentengewährung nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wäre ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid durchaus sinnvoll. Soweit sich Ihr Gesundheitszustand nach Rentenbeginn bzw. nach Erstellung der für die Rentengewährung maßgeblichen Gutachten weiter verschlechtert hat könnten Sie auch einen neuen Antrag auf volle Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen (am Besten in einer Beratungsstelle) und hier eine Klärung des Problems herbeizuführen. Dort können Sie auch gleich einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid oder einen neuen Antrag aufnehmen lassen.

Solange es bei einer Teilrente verbleibt, sollten Sie sich aber auf jedem Fall auch mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

0 Antworten

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