Hallo Sigi,
leider kann ich von hier aus zu Ihrem Problem keine eindeutige Aussage treffen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Gesundheitszustand bei der Rentengewährung nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wäre ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid durchaus sinnvoll. Soweit sich Ihr Gesundheitszustand nach Rentenbeginn bzw. nach Erstellung der für die Rentengewährung maßgeblichen Gutachten weiter verschlechtert hat könnten Sie auch einen neuen Antrag auf volle Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen (am Besten in einer Beratungsstelle) und hier eine Klärung des Problems herbeizuführen. Dort können Sie auch gleich einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid oder einen neuen Antrag aufnehmen lassen.
Solange es bei einer Teilrente verbleibt, sollten Sie sich aber auf jedem Fall auch mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.