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Experten-Antwort

Änderung der Zurechnungszeit bei EMR

von Forscher17.01.2014 | 17:44
1852 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird es bei der Änderung der Zurechnungszeit EMR auch eine "rückwertige"Anpassung geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir bitten zu beachten, dass es sich zunächst erst einmal um einen Referentenentwurf handelt, der sich noch ändern kann. Wir gehen Stand heute davon aus, dass sich die Änderung bei den Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner auswirkt. Der weitere Gesetzgebungsgang bleibt jedoch abzuwarten.

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9 Antworten

Fritzam 17.01.2014 | 18:02
lt. Gesetzesentwurf nicht
Fritzam 17.01.2014 | 18:02
lt. Gesetzesentwurf nicht
Rangoam 17.01.2014 | 18:06
zum tausendsten Male : N E I N ! Gilt nur für NEU EM--Rentner die ab 1.7.14 berentet werden !!
Rangoam 17.01.2014 | 18:13
Alles gestern hier schon durchgekaut : Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
achsoam 17.01.2014 | 18:10
achso das ist ja blöd....
Joschiam 17.01.2014 | 19:25
Hm, muss man wohl Klagen.... Wieso machen die das nicht gleich richtig? Naja werden die Sozialgerichte wieder damit Beschäftigt!
Joschiam 17.01.2014 | 21:01
Vielleicht wachen die Sozialverbände auf und klagen. Sally... Die haben Recht gemeinsam wäre man stärker. Leider wehren sich die wenigsten.
Sallyam 17.01.2014 | 20:51
Hallo, warum müssen wir Bestandsrentner (Erwerbsminderungsrente) uns so etwas gefallen lassen (bekommen ja schon wenig Rente). Wäre es nicht möglich, wenn man sich zusammen schließt und zusammen eine Sammelklage macht oder ist es besser jeder kämpft für sich? Falls wir nicht berücksichtigt werden. Viele Grüße Sally
Betroffeneram 19.01.2014 | 13:21
Das betreffende Gesetz existiert als Vorlage, es ist noch nicht verabschiedet. Allein die Feststellung, dass man die Vorlage als ungerecht empfindet, bringt nichts. Jeder EM-Rentner oder EM-Rentnerin sollte an den für ihn zuständigen Abgeordneten sowie das zuständige Ministerium schreiben und die aus seiner Sicht ungerechte Gesetzesvorlage anprangern. Viele sind auch in einem Sozialverband engagiert. Auch dort sollte jedes betroffene Mitglied einen entsprechenden Protest einfordern. Ob dies letztendlich etwas bringt wird sich zeigen, fest steht jedenfalls, dass Nichtstun mit Sicherheit schon mal gar nichts bringt.
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